Vertragsbedingungen microtech Aktualitäts-Service

1. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

1.1 Diese Bedingungen gelten für den Fall, dass der Kunde die Software käuflich erworben hat. microtech verpflichtet sich für die Dauer dieses Vertrages, die im Angebot näher bezeichnete Vertragssoftware instand zu halten, zu pflegen und Ihnen entsprechende Service Packs und Updates zu liefern. microtech ist berechtigt, die Pflege und Instandhaltung von lizenzierter Drittsoftware direkt durch deren Hersteller erbringen zu lassen.

1.2 microtech stellt Ihnen jeweils die neuste von microtech freigegebene Version der Vertragssoftware zur Verfügung. Diese ist jeweils Gegenstand des Aktualitäts-Service. Eventuell bei Ihnen vorhandene ältere Programmlizenzen sind nicht Gegenstand des Aktualitäts-Services.

1.3 Zu den Vertragsleistungen gehören die kostenfreie Bereitstellung neuer Programmversionen, die kontinuierliche Anpassung an technische und organisatorische Rahmenbedingungen (Updates/Service-Packs) und die Bereitstellung von Schnittstellen und Funktionen, die die Nutzung des Produktes ermöglichen. Folgende Schnittstellen und Funktionen können ausschließlich Bestandteil des Aktualitäts-Services sein (maßgebend für den konkreten Schnittstellen- und Funktionsumfang ist die jeweilige Produktbeschreibung), deren Nutzung setzt einen gültigen Vertrag zum Aktualitäts-Service voraus:

  • Unterstützung (Datenübergaben) für Schnittstellen von und zu Fremdherstellern, mittel- und unmittelbar
  • Datenkonsistenz- und Datenreparaturfunktionen
  • Zugriffe auf den Datenbestand mittels COM-Aktiv-Schnittstelle

Im Rahmen der Produktweiterentwicklung können neue Programmfunktionen als Bestandteil des Aktualitäts-Service zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch des Anwenders auf bestimmte Erweiterungen oder Ergänzungen der Programme besteht nicht.

1.4 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist ein bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme lückenloser Bestand des Aktualitäts-Services und die Bezahlung der Vertragsgebühr.

1.5 Die für die Software im Rahmen der Lizenzierung eingeräumten Rechte gelten auch für neue Versionen im Rahmen des gültigen Aktualitäts-Services fort.

 

2. Leistungen außerhalb des Aktualitäts-Services

Nicht vom Vertrag erfasste zusätzliche Leistungen übernimmt microtech auf Ihre Anfrage gegen gesonderte Zahlungsvereinbarung, wenn ihr zum Zeitpunkt der Anforderung ausreichendes Pflegepersonal zur Verfügung steht. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze von microtech unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.

 

3. Instandhaltung

3.1 microtech steht dafür ein, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die im Produktblatt spezifizierten Funktionen aufweist.

3.2 microtech verpflichtet sich, von Ihnen gemeldete Probleme der Software zu untersuchen und Ihnen nach Möglichkeit Hinweise zu geben, um diese Probleme zu beseitigen. microtech ist berechtigt, die Fehlersuche und Fehlerbeseitigung von lizenzierter Drittsoftware direkt durch deren Hersteller erbringen zu lassen. Bei wesentlichen Fehlern der Software verpflichtet sich microtech, den Fehler in einem der folgenden neuen Programmstände zu beseitigen. Voraussetzung für Fehlersuche und Fehlerbeseitigung ist Ihre Mitwirkung in einem von microtech nach Bedarf geforderten angemessenen Umfang.

3.3 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung durch Sie, Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand der Leistungen des Aktualitäts-Services.

 

4. Sonstiges

4.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

4.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind in Textform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam. Der Anspruch des Kunden auf Aktualitäts-Service ist nicht auf einen anderen Kunden übertragbar.

4.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand dieses Vertrags ist der Geschäftssitz von microtech, uns steht es jedoch frei, auch das Gericht an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand anzurufen. Im Übrigen gelten die AGB der microtech (https://www.microtech.de/agb/).

 

Stand: August 2026

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