Gewerbegründung - Unternehmensformen Überblick | microtech GmbH
StartseiteBlogGewerbegründung (Teil 2/2) – Unternehmensformen
Unternehmensformen | microtech.de

Gewerbegründung (Teil 2/2) – Unternehmensformen

Gewerbegründung (Teil 2/2) – Unternehmensformen

Der Weg in die eigene Selbständigkeit ist manchmal schwerer als erwartet. Um Ihnen den bestmöglichen Start zum eigenen Gewerbe zu ermöglichen, haben wir in unserem ersten[…] Teil des Beitrages „Gewerbegründung – Das sollten Sie beachten!“ alles wichtige für die Gewerbegründung zusammengefasst.

Bevor Sie Ihre selbständige Tätigkeit anmelden, ist es ratsam, die passende Rechtsform für Ihre Unternehmung zu wählen.

Wahl der Organisations- und Rechtsform

Unternehmensformen | Strichfigur angelehnt an Paragraphzeichen | microtech.de
©strichfiguren.de | fotolia | #88193245

Grundsätzlich gibt es Unterschiede zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Ein Einzelunternehmen besteht nur aus einer einzigen natürlichen Person. Sobald zwei Personen ein Unternehmen gründen, spricht man von einer Personengesellschaft. Gesellschafter einer Personengesellschaft haften umfassend mit dem gesamten Gesellschafts- und Privatvermögen.

Auch eine Kapitalgesellschaft entsteht durch den Zusammenschluss mehrerer natürlicher (oder juristischer) Personen. Diese schließen sich für die Gründung des Unternehmens bzw. zur Verfolgung eines gemeinsamen Geschäftszwecks zusammen. Eine Kapitalgesellschaft haftet dabei nur in der Höhe des Gesellschaftsvermögens, bzw. der Einlage. So ist die Haftung auf das Betriebsvermögen beschränkt und die Gesellschafter haften nicht – anders als bei der Personengesellschaft – mit ihrem privaten Vermögen.
 

Gängige Unternehmensformen

Diese sind die aktuell gängigsten Unternehmensformen für Gründer mit ihren Vor- und Nachteilen:

Einzelunternehmen

Unternehmensformen | Krawatte | microtech.de
© strichfiguren.de | fotolia | #123797834

Diese Unternehmensform wählen 70 % der Gründer in Deutschland. Sie regelt die Selbständigkeit einer einzelnen natürlichen Person. Zur Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich, der Gründer haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Unternehmensformen | Zwei Krawatten | microtech.de
© strichfiguren.de | fotolia | #123797834

Die GbR bildet das Gegenstück zur Einzelunternehmung, falls Sie zu zweit oder zu mehreren Partnern gründen. Es sind wenigstens zwei Partner erforderlich, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammentun. Da kein schriftlicher Gründungsvertrag erforderlich ist, kommt eine GbR auch „unbeabsichtigt“ zustande, sobald zwei oder mehr Personen gemeinsam dem gleichen Geschäftszweck nachkommen.

Beispiel: In einem Büro für Internetseitenerstellung erstellt ein Partner das Design und die Texte für die Seite, der andere programmiert. Hier entsteht automatisch eine GbR, in der die beiden Partner auch füreinander haften müssen. 
Vorteile:

  • Auch hier ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Die Gründung der GbR kann unbürokratisch, sowie ohne Notar und Rechtsanwalt erfolgen.
  • In der Buchhaltung reicht die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) aus – bis zu einem Jahresgewinn von 60.000 € oder einem Jahresumsatz von 600.000 €.
  • Falls Sie ein Gewerbe betreiben, orientieren Sie sich am Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €.

Nachteil:

  • Der bzw. die Unternehmer haften uneingeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen – auch füreinander. Das heißt, was ein Partner mit seinem privaten Vermögen nicht ausgleichen kann, dafür haftet der andere Partner.

Partnergesellschaft (nur für Freiberufler)

Eine Partnergesellschaft können nur zwei oder mehr Freiberufler miteinander gründen. Diese können dabei festlegen, dass jeder Partner für jeweils „seinen“ Tätigkeitsbereich haftet, falls das klar zu trennen ist.

Vorteil:

Vorteil gegenüber der GbR:

  • Die Haftung gegenüber Kunden, Mandanten oder Patienten kann auf das Privatvermögen des Partners beschränkt werden, der den Streitfall verursacht hat.

Nachteil:

  • Innerhalb einer Partnergesellschaft haftet der Freiberufler uneingeschränkt als Privatperson.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Unternehemnsformen | Drei Krawatten | microtech.de
© strichfiguren.de | fotolia | #123797834

Die GmbH ist die häufigste Kapitalgesellschaft und ist sowohl für Einzelgründer als auch für mehrere Gründer geeignet.

Ein Stammkapital von 25.000 € ist für die Gründung erforderlich.
Allerdings ist es auch möglich, die GmbH mit einem Stammkapital von 12.500 € zu gründen.

Beachten Sie aber, dass die restlichen 12.500 € jederzeit zur Verfügung stehen müssen.
Die Haftung ist beschränkt auf das Unternehmensvermögen beziehungsweise auf die Einlage der Inhaber.
 

Vorteile:

  • Die Haftung ist auf das Unternehmensvermögen beschränkt unter der Bedingung, dass das Stammkapital in Höhe von 25.000 € komplett einbezahlt wurde.
  • Eine GmbH genießt hohes Ansehen bei Kunden und Geschäftspartner und gilt als seriös.

Nachteile:

  • Stammeinlage in Höhe von 25.000 € (mindestens 12.500 €) als Haftungskapital erforderlich.
  • Die Gründung, sowie Änderungen an der Satzung oder Übertragungen von Geschäftsanteilen müssen immer notariell beurkundet und in das Handelsregister eingetragen werden.
  • Die GmbH unterliegt den Bilanzregeln des Handelsgesetzbuches. Im Vergleich zur Einzelunternehmung oder der GbR sind diese sehr viel komplexer. Die GmbH unterliegt der Bilanzierungspflicht.

Die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt

Unternehmensformen | Bildliche Darstellung vom Aufbau einer Unternehmergesellschaft | microtech.de
©strichfiguren.de | fotolia | #88193569

Die Unternehmergesellschaft wird auch Mini-GmbH genannt und ist eine wichtige Alternative zum Einzelunternehmen oder der GbR. Sie wird bis auf wenige Ausnahmen wie eine GmbH gegründet. Auch hier ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag erforderlich.

Die Haftung ist wie bei der GmbH auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt.
Als Stammeinlage reicht bereits 1 € aus, das Stammkapital von 25.000 € muss im Laufe der darauffolgenden Jahre erreicht werden.
Dazu werden jeweils 25 % des in einem Jahr erwirtschafteten Gewinns so lange zurückgelegt, bis die Einlage einer regulären GmbH in Höhe von 25.0000 € erreicht ist.

Dann kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Die Unternehmergesellschaft hat zudem immer den Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Namen zu tragen.

 
Vorteile:

  • Die UG (haftungsbeschränkt) genießt die gleichen Vorteile wie die GmbH.
  • Die Gründung der UG (haftungsbeschränkt) kann mit 1 € erfolgen.
  • Die Unternehmergesellschaft kann nach dem Erreichen der 25.000 € Stammeinlage in eine GmbH umfirmiert werden – muss es aber nicht.

Nachteile:

  • Auch die Unternehmergesellschaft unterliegt der Bilanzierungspflicht und muss einen Jahresabschluss erstellen.
  • Die Gründung mit 1 € ist rein theoretisch möglich, praktisch aber nicht umsetzbar.
  • Das Image dieser Rechtsform ist nicht ganz so gut wie das der GmbH.

Fazit

Die Auswahl an Rechtsformen ist groß. Wir haben Ihnen in diesem Artikel nur eine kleine Auswahl der bekanntesten und meist genutzten Unternehmensformen vorgestellt. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie vor der Gründung eines Unternehmens überlegen, welche Rechtsform am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Wie viel Haftung wollen Sie übernehmen? Wie viel bürokratischen Aufwand möchten Sie auf sich nehmen? Wie wichtig ist die Reputation der Unternehmensform für Ihr Geschäft?

Nachdem Sie diese und weitere Fragen für sich beantwortet haben, können Sie entscheiden, welche Rechtsform am besten zu Ihnen passt.

Sie haben eine Frage?

Telefon
Anfrage senden
Livechat

Sie haben eine Frage?

Telefon
Anfrage senden
Livechat