Mehrwertsteuersenkung 2020 - einfach umsetzen | microtech GmbH
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Mehrwertsteuersenkung

Mehrwertsteuersenkung 2020 – einfach & schnell in den microtech Lösungen umsetzen

Mehrwertsteuersenkung 2020 – einfach & schnell in den microtech Lösungen umsetzen

Die Mehrwertsteuersenkung ist Teil des umfassenden Konjunkturpaketes, das die Bundesregierung Deutschland auf den Weg gebracht hat. Wir informieren Sie in diesem Blog-Beitrag, wie Sie die Änderung der Mehrwertsteuersätze einfach und schnell in den microtech Lösungen vornehmen können.


Update vom 04.12.2020: Mehrwertsteuerumstellung zum 01.01.2021

Zum 01.01.2021 werden die Umsatzsteuersätze in Deutschland wieder auf 19 % bzw. 7 % angehoben. Die Senkung, die das Ziel hatte, die Konjunktur in der Corona-Krise anzukurbeln, wird nicht verlängert.

Dokumentation zur Mehrwertsteueranpassung in den microtech-Lösungen

Während die Umstellung zum 01.07.2020 noch in mehreren Schritten durchgeführt werden musste, da u. a. die neuen Steuerschlüssel und Vorgaben eingespielt wurden, wird am 01.01.2021 eine Umstellung auf die alten Werte stattfinden. Mit der Einbringung des Assistenten Mitte 2020 wurde bereits auch die geplante Umstellung zum 01.01.2021 berücksichtigt.

Die aktualisierte Dokumentation zum Umstellungs-Assistenten erhalten Sie in unserer Online-Hilfe.

Weiterführende Informationen:

Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl I S. 384, gilt für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 das Folgende: Um­satz­steu­er; Be­fris­te­te Ab­sen­kung des all­ge­mei­nen und er­mä­ßig­ten Um­satz­steu­er­sat­zes zum 1. Ju­li 2020.


Update vom 02.07.2020: Schritt 3 des Assistenten für die Umstellung der Mehrwertsteuersätze in den microtech Lösungen

Ab heute stellen wir Ihnen die Programmaktualisierung mit dem Versionsstand 6341 in unserem Service-Portal zur Verfügung. Mit dieser Aktualisierung stellen wir Ihnen Schritt 3 und somit den letzten Schritt des Umstellungsassistenten bereit.

Wir haben unsere Dokumentation zur Mehrwertsteueranpassung entsprechend um Schritt 3 erweitert. Diesen finden Sie wie gewohnt in unserer Online-Hilfe.

Zusätzlich sind in Version 6341 die aktuellen Vorgaben des Kurzarbeitergeldes umgesetzt. Sofern Sie unsere microtech Lohnbuchhaltung einsetzen, ist diese Aktualisierung für Sie ebenfalls interessant.

Sollten sich aus den geänderten Gesetzen oder dem finalen BMF Schreiben weitere Änderungen ergeben, informieren wir Sie, wie gewohnt, in diesem Blog-Beitrag.


Update vom 26.06.2020: Bereitstellung des Assistenten für die automatische Umstellung der Mehrwertsteuersätze – Schritt 2

Ab heute stellen wir Ihnen die Programmaktualisierung mit dem Versionsstand 6337 in unserem Service-Portal zur Verfügung. In dieser Version ist wie angekündigt, der zweite Schritt des Assistenten, der Sie bei der Umstellung der Mehrwertsteuersätze unterstützt, in unserer microtech Lösung verfügbar.

Dokumentation zur Mehrwertsteueranpassung in den microtech Lösungen:

Die bekannte Dokumentation zum Assistenten haben wir entsprechend um Schritt 2 erweitert: https://hilfe.microtech.de/x/AQDOCQ

Zusätzlich haben wir die Auswirkungen auf den Bereich E-Commerce dokumentiert und eingefügt: https://hilfe.microtech.de/x/AQD2CQ

Das Bundesministerium für Finanzen hat ein FAQ erstellt, in dem Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Änderung der Umsatzsteuersätze erhalten können.

Bitte beachten Sie folgendes:

Die Umsetzung aller Änderungen in unseren Lösungen erfolgt bislang auf Basis von Gesetzentwürfen und Willenserklärungen. Sofern es im verabschiedeten Gesetz Änderungen zu diesen Entwürfen gibt, ist es möglich, dass bereits durchgeführte Anpassungen wieder zurückgenommen werden müssen. Diese Rückabwicklung wird manuell durchzuführen sein. Eine automatische Rückabwicklung können wir nicht anbieten.

Vor diesem Hintergrund prüfen Sie bitte, ob Sie die Umstellung in den microtech Lösungen schon vor der finalen Verabschiedung des Gesetzes durchführen möchten.


Update vom 22.06.2020: 2. Corona-Steuerhilfegesetz war Gegenstand einer ersten Lesung im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat sich am 19. Juni 2020 mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz befasst. Dieses beinhaltet die Mehrwertsteuersenkung. Beschlüsse wurden in dieser Sitzung keine vorgenommen.

Die zweite und dritte Lesung soll am Vormittag des 29. Juni 2020 stattfinden. Sofern das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird, soll es am selben Tag in einer Sondersitzung vom Bundesrat bestätigt werden.

Details finden Sie auf der Seite des Bundesrats.

Wir gehen in unserer Planung davon aus, dass das Gesetz Anfang KW 27 verabschiedet wird. Daher arbeiten wir weiter an der Anpassung der microtech Lösung auf der Grundlage des aktuellen Gesetzesentwurfs. 


Update vom 19.06.2020: Bereitstellung des Assistenten für die automatische Umstellung der Mehrwertsteuersätze

Ab heute stellen wir Ihnen die Programmaktualisierung mit dem Versionsstand 6325 in unserem Service-Portal zur Verfügung. In dieser Version stellen wir Ihnen wie angekündigt einen Assistenten in unserer microtech Lösung bereit, der Sie bei der Umstellung der Mehrwertsteuersätze unterstützt.

Der Assistent ist in mehrere Schritte gegliedert:

Schritt 1: Vorbereitung der Mehrwertsteuerumstellung

In Schritt 1 bereitet der Assistent die Umstellung der Mehrwertsteuersätze vor. Nachstehende Anpassungen und Prüfungen werden mit der Durchführung des Assistenten vorgenommen:

  • Hinterlegung der neuen Umsatzsteuerschlüssel, Umsatzsteuerkategorien in den Parameter-Einstellungen und Anlage der Buchungskonten im Bereich Stammdaten – Konten.
  • Aktualisierung des Buchführungshelfers inklusive der Gültigkeit in der microtech büro+ Finanzbuchhaltung.
  • Durchführung eines Prüflaufs der verwendeten Steuerschlüssel in Ihren Drucklayouts.
  • Der Schritt 1 kann nach Installation des Updates durchgeführt werden. Eine detaillierte Beschreibung zum Schritt 1 finden Sie in der nachstehenden Dokumentation.

Schritt 2: Durchführung der Mehrwertsteuerumstellung.

  • Schritt 2 ist noch nicht enthalten und wird von uns freigegeben, nach dem die Bundesregierung die entsprechenden Gesetze und Verordnungen verabschiedet hat.
  • Für Schritt 2 ist eine weitere Programmaktualisierung erforderlich. Die Veröffentlichung planen wir für die KW 26 / KW 27.

Schritt 3 und folgende:

  • In diesen Schritten werden wir die Funktionalitäten bereitstellen, die nicht direkt zum Stichtag 01.07.2020 benötigt werden.
  • Dies sind beispielsweise Korrekturen von Dauerleistungen wie Serviceverträge und Aktualisierung der Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Die Veröffentlichung der hierfür notwendigen Programmaktualisierung planen wir für Juli 2020.

Dokumentation zur Mehrwertsteueranpassung in den microtech Lösungen

Die Dokumentation zum Assistenten und den jeweiligen Schritten finden Sie hier in unserer Online-Programmhilfe: https://hilfe.microtech.de/x/AQDOCQ. Die Dokumentation wird laufend erweitert und angepasst.

Durch schrittweisen Bereitstellung stellen wir sicher, dass Sie frühestmöglich alle Vorbereitungen für die Anpassung der Mehrwertsteuersätze vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass alle Anpassungen als vorläufig zu betrachten sind, da es für diese noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Alle Änderungen basieren auf dem aktuellen Wissensstand, den die Bundesregierung bisher veröffentlicht hat. Sollten sich hieraus noch weitere Anpassungen ergeben, werden wir diese entsprechend vornehmen und Ihnen kommunizieren.


Information zur Abrechnung unserer Leistungen:

Bis zur Schaffung einer rechts sicheren Definition des Gesetzgebers werden wir bis auf Widerruf alle Ausgangsrechnungen mit 19 % Umsatzsteuer fakturieren, auch wenn diese in den möglichen Leistungszeitraum der Mehrwertsteuersenkung fallen. Sobald verbindlich definiert wurde, welche Zeiträume korrigiert werden müssen, werden wir dies vornehmen und Sie entsprechend informieren.


Update vom 16.06.2020: Abstimmung des Bundesministeriums der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder

Am 12. Juni hat das Bundeskabinett erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpaketes beschlossen. Dazu gehört auch die Senkung der Umsatzsteuer ab dem 01.07.2020. Die Senkung ist befristet für das zweite Halbjahr 2020 und endet am 31.12.2020. Aktuell stimmt sich das Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Hierzu gibt es ein begleitendes BMF-Schreiben, welches Sie hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums nachlesen können. Das endgültige Ergebnis bleibt noch abzuwarten. In Kürze stellen wir Ihnen Details zur Umsetzung der Anpassung der Mehrwertsteuersätze in den microtech Lösungen vor. Wir halten Sie weiterhin in diesem Blogbeitrag auf dem Laufenden.


Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung in den microtech Lösungen

Die Mehrwertsteuersenkung wird kurzfristige und ungeplante Auswirkungen auf Ihre microtech Lösung haben. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir für Sie alles vor, dass Sie eine einfache und schnelle Umstellung auf die verminderten Steuersätze vornehmen können.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird somit alles vorbereitet sein, um nach einem Update die Umstellung per Assistenten vornehmen zu können. Durch die automatische Umstellung der Mehrwertsteuersätze stellen wir sicher, dass Sie die Senkung und die spätere Erhöhung der Mehrwertsteuer mit geringem Zeitaufwand durchführen können.

Die Programmaktualisierung stellen wir wie immer allen Kunden mit einem gültigen Aktualitäts-Service zur Verfügung.

In wenigen Schritten zur Umstellung der Mehrwertsteuersätze

  • 3. Juni – Einigung der Bundesregierung auf das Konjunkturpaket
  • 5. Juni – Beginn mit den Anpassungen der microtech Lösungen
  • 19. Juni – Bereitstellung des Umstellungsassistenten per Programmaktualisierung und der Dokumentationen
  • KW 26 / KW 27 – Bereitstellung der Stufe 2 im Assistenten
  • Juli 2020 – Bereitstellung der Stufe 3 und folgende Stufen im Assistenten

Mehrwertsteuersenkung – Wir halten Sie auf dem Laufenden

Wir halten Sie mit diesem Blog-Beitrag auf dem aktuellen Stand, denn dieser wird für Sie permanent von uns aktualisiert. Schauen Sie regelmäßig vorbei, damit wir Sie bestmöglich bei der Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung unterstützen können.

Wenn Sie direkt von uns über Neuerungen zum Thema Mehrwertsteuersenkung benachrichtigt werden möchten, dann folgen Sie uns jetzt auf den Social Media-Kanälen Facebook, LinkedIn, oder Twitter.


Was bringt die Mehrwertsteuersenkung?

Dass es erstmals eine Mehrwertsteuersenkung seit Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1968 gibt, ist ein weitreichender Schritt. Insgesamt 130 Milliarden Euro werden dafür in die Hand genommen. Wir haben für Sie die wichtigsten Eckpunkte zusammengetragen. Mit dem am 3. Juni 2020 beschlossenen Konjunkturpaket sollen auch private und öffentliche Investitionen angeschoben und die technologische Modernisierung befördert werden. Dabei sind Kinderbonus, Mehrwertsteuersenkung, Hilfen für Kommunen, aber keine Kaufprämie für Verbrenner Kernpunkte des Paketes.

Zur allgemeinen wirtschaftlichen Bewegung in der Corona-Situation haben Bund und Länder sich darauf geeinigt, eine Mehrwertsteuersenkung begrenzt auf ein halbes Jahr durchzuführen – und zwar für das zweite Halbjahr 2020. Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden, wie aus einem Beschlusspapier hervorgeht. Der Regelsatz umfasst die meisten Konsumprodukte wie Autos, Fahrräder, Lampen oder Möbel. Der ermäßigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel und Zeitungen, und neuerdings für die Gastronomie.

Der Schwerpunt Mehrwertsteuersenkung wird schnell in Gesetzesform gegossen.

Welche Auswirkung hat die Mehrwertsteuersenkung für Umsatzsteuerzahler?

Die Mehrwertsteuersenkung rege den Konsum an und sei sozial gerecht ausgestaltet, weil die Mehrwertsteuer von allen gezahlt werde, so Kanzlerin Angela Merkel. Die Hilfen könnten praktisch bei jedem ankommen – auch in den verschiedenen Branchen.

Das heißt, die Bundesregierung hofft mit der Mehrwertsteuersenkung nicht nur auf eine breite Belebung der Wirtschaft insgesamt, sondern auch, dass mehr für diejenigen bleibt, die Umsatzsteuer zahlen müssen. Mit einem Finanzbedarf von 20 Milliarden Euro soll damit die Konjunktur angekurbelt und gestärkt sowie die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesselt werden.

Nach den Worten von Finanzminister Olaf Scholz sei die Mehrwertsteuersenkung auf sechs Monate befristet. Eine Verlängerung sei nicht geplant.

Weitere Infos: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html

Was muss bei der Mehrwertsteuersenkung bei Eingangsrechnungen beachtet werden?

Wichtig ist im umgekehrten Fall, dass auch die Eingangsrechnungen die korrekten Steuersätze ausweisen. Hier gilt dasselbe Prinzip: Sind die Rechnungen für den Leistungszeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 ausgestellt, müssen die gesenkten Mehrwertsteuersätze berücksichtigt werden.

Ist das nicht der Fall, sollten Kunden die Rechnungen zurückweisen und eine Korrektur beantragen. Nur dann sind sie berechtigt, die Vorsteuer zu ziehen.

Was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie?

Die Bundesregierung beschloss jüngst, dass in der Gastronomiebranche vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 für vor Ort verzehrte Speisen generell nur noch den ermäßigten Umsatzsteuersatz ausweisen müssen. Profitieren sollen neben Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auch Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien – soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht hätten.

Durch die Mehrwertsteuersenkung werden für vor Ort verzehrte Speisen und für mitgenommen Speisen nur noch 5 Prozent Umsatzsteuer fällig. Diese Steuererleichterungen gelten nur für Speisen und nicht für Getränke. Für Getränke sind 16 Prozent Umsatzsteuer fällig.

Ab 1. Juli 2020 an beträgt die Mehrwertsteuer im Gastronomiebereich also 5 Prozent, ab 1. Januar 2021 7 Prozent und ab dem 1. Juli 2021 wieder 19 Prozent.

Was passiert nach der Mehrwertsteuersenkung mit Gutscheinen?

Wurde in Zeiten der Corona-Pandemie Gutscheine verkauft, muss darauf geachtet werden, ob diese als sogenannten Einzweckgutscheine oder Mehrzweckgutscheine definiert wurden.

Bei Einzweckgutscheinen wird beim Gutscheinverkauf die Umsatzsteuer fällig – also aktuell noch 19 Prozent. Löst der Kunden den Gutschein ab dem 1. Juli 2020, weist die Rechnung nur noch 16 Prozent Umsatzsteuer aus. Die Folge ist, dass unsere Kunden eine Umsatzsteuerberichtigung vornehmen müssen, damit sie die abgeführte Umsatzsteuer wiedererstattet bekommen.

Bei Mehrzweckgutscheine wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn der Kunde den gekauften Gutschein einlöst.

Welchen Einfluss hat die Mehrwertsteuersenkung auf Retouren?

Viele Online-Händler gewähren Kundinnen und Kunden während der Corona-Krise eine verlängerte Frist für die Rückgabe von Waren. Und die geht teils deutlich über die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage hinaus.

Erstattungen für Retouren unterliegen ab dem 1. Juli 2020 nicht zwangsläufig dem abgesenkten Steuersatz. Maßgeblich ist die umsatzsteuerliche Bewertung der ursprünglichen Lieferungen.

Ein Lieferschwellenverzicht für Lieferungen nach Deutschland ist wegen des befristeten noch größeren Steuersatzgefälles nun noch vorteilhafter, da die Steuersätze beispielsweise in Polen und Tschechien (Amazon-Lager) weiterhin 23 bzw. 21 Prozent betragen.

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