SEPA 3.0 - Die neue Version tritt in Kraft - microtech GmbH
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SEPA 3.0 tritt in Kraft

SEPA 3.0 tritt in Kraft

SEPA 3.0 enthält Neuerungen zum SEPA-Zahlungsverkehr. Unter anderem beinhaltet SEPA 3.0 neue Vorlaufzeiten für SEPA-Lastschriften und Neuheiten bei der Darstellung der Mandatsreferenz, sowie neue pain-Formate. Ein detailliertes Whitepaper können Sie sich am Ende des Artikels runterladen.

Neue Version SEPA 3.0

Was genau bedeutet SEPA? Welche Änderungen des Verfahrens kommen mit SEPA 3.0 im November 2016? Welche Dinge muss ein Unternehmen in die Wege leiten, um diese Änderungen umzusetzen?

Im November 2016 tritt mit der neuen Version 3.0 zum SEPA-Zahlungsverkehr ein neues sogenanntes „SEPA-Rulebook“ in Kraft. Die neue SEPA Version 3.0 enthält viele wichtige und interessante Änderungen. Die deutsche Kreditwirtschaft hat vereinbart, dass grundsätzlich die aktuelle und die Vorgängerversion angenommen werden sollen. Inwieweit ältere Formate akzeptiert werden, ist von der jeweiligen Bank abhängig.

Die Neuerungen von SEPA 3.0 im Überblick:

  1. neue pain-Formate für Lastschriften und Überweisungen
  2. COR1 Lastschriften entfallen
  3. CORE übernimmt die Funktionen von COR1: Die Vorlauffrist für Lastschriften wird auf nur einen Tag verkürzt
  4. Leerzeichen in der Mandatsreferenz zulässig
  5. Verwendung von Schrägstrichen „/“ in SEPA-Mandaten eingeschränkt
  6. spezielle Kennzeichnung von Erstlastschriften nur noch optional

Vorteile des SEPA-Verfahrens

Das SEPA-Verfahren hat folgende Vorteile:

  1. einheitliche Regeln für alle Länder im SEPA-Zahlungsraum
  2. länderübergreifende Verwendung der IBAN
  3. Zahlungen zwischen den Ländern des SEPA-Zahlungsraums werden erleichtert
  4. keine Zeitverzögerung mehr bei Lastschriften
  5. Vorschrift zum einheitlichen Dateiformat (XML)
  6. reduzierter Datenverlust bei der Umwandlung durch das Dateiformat (XML)
  7. gemeinsame Rechtsrahmen für bargeldlose Zahlungen im Euro-Zahlungsraum

Neue pain-Formate

In den Mandanten-Banken stehen neue pain-Formate zur Verfügung. Pain steht hierbei für „Payment Initiation“ und legt das Format für die Kunde-Bank-Beziehung fest. Für Überweisungen in Deutschland gilt pain.001.001.03. Die Lastschriften in Deutschland erfolgen über pain.008.001.02. Diese beiden pain-Formate gelten ab dem 20. November 2016.

Neue Vorlaufzeiten für SEPA-Lastschriften

Mit COR1 wurden bisher Lastschriften mit einer Vorlaufzeit von einem Tag eingereicht. Mit
CORE wurden bisher Lastschriften mit einer Vorlaufzeit von zwei bzw. fünf Tagen eingereicht. Durch die Auswahl des neuen pain-Formates für Lastschriften werden COR1-Lastschriften zu CORE-Lastschriften. Das heißt, die Einreichfrist für CORE-Lastschriften verkürzt sich im gesamten SEPA-Raum auf nur noch einen Tag. Ab dem 19. November 2016 steht die COR1-Lastschrift nicht mehr zur Verfügung, vorausgesetzt die Banken stellen bereits zu diesem Zeitpunkt auf die neue SEPA Version 3.0 um.

Neuheiten bei der Darstellung der Mandatsreferenz

Grundsätzlich ist es ab dem 20. November 2016 zulässig, in der Mandatsreferenz der SEPA-Mandate Leerzeichen zu verwenden. Die Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt auf die Verwendung von Leerzeichen zu verzichten, um Unstimmigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden. In der microtech-Software wird deshalb auf die Verwendung von Leerzeichen in der Mandatsreferenz verzichtet.
Die Verwendung von Schrägstrichen wird eingeschränkt. Das heißt die Mandatsreferenzen dürfen nicht mehr mit einem Schrägstrich „/“ beginnen oder enden. Außerdem ist die Verwendung von zwei Schrägstrichen „//“ in diesem Feld nicht zulässig. Diesbezüglich erfolgt eine entsprechende Prüfung der Mandatsreferenz. Sollte unzulässigerweise ein Schrägstrich enthalten sein, erfolgt in der microtech Software über eine Informationsbox ein Hinweis über die Einschränkungen in der Verwendung.

Initiierung des ersten Lastschriftverfahrens geändert

Die Initiierung des ersten Lastschriftverfahrens erfolgte bisher über den Sequenztyp „Erstlastschrift bei Mehrfach-Lastschrift (FRST)“. Bei Folgelastschriften wurde der Sequenztyp (RCUR) verwendet. Der Sequenztyp (FRST) wird in der neuen Version von der Pflicht zur Option. Zahlungsempfänger brauchen bei Initiierung eines ersten Lastschriftverfahrens den Sequenztyp (FRST) nicht mehr zu verwenden, sondern können direkt den Sequenztyp (RCUR) benutzen. Der Lastschrifttyp „Folgelastschrift bei Mehrfach-Lastschrift (RCUR)“ wurde nun in „Mehrfach-Lastschrift (RCUR)“ unbenannt. Damit wird es zukünftig keine Unterscheidung von Erst- und Folgelastschrift mehr geben.

Bei der Umsetzung von SEPA 3.0 gehen Banken erfahrungsgemäß nicht einheitlich vor. Sollte nicht bereits eine automatische Information von der Bank erfolgt sein, empfiehlt es sich, sich rechtzeitig mit der Bank in Verbindung zu setzen, um das genaue Datum für die Umstellung auf die neue SEPA 3.0 Version zu erfragen.

Hintergründe zu SEPA – Was bedeutet SEPA eigentlich?

Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Das Ziel der Einführung von SEPA bestand darin, Zahlungen ohne Bargeld so zu vereinheitlichen, dass im Euro-Zahlungsraum identische Regeln gelten. Mit dem SEPA-Verfahren wurde vom European Payments Council (EPC) ein Standard entwickelt, der es den Unternehmen ermöglicht, nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterscheiden zu müssen. Dank dieses Standards können Zahlungen im SEPA-Zahlungsraum effektiver, schneller und nach einheitlichen Regeln abgewickelt werden. Der SEPA-Zahlungsraum umfasst die Staaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Monaco, San Marino, Jersey, Guernsey, Isle of Man und die übrigen Staaten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum Island, Liechtenstein und Norwegen.
Zahler- und Zahlungsempfängerkonten werden durch die International Bank Account Number (IBAN) und die Zahlungsdienstleister durch den Business Identifier Code (BIC) erkannt.

Die rechtliche Grundlage für das SEPA-Verfahren bildet die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012.

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