Was sind Betriebsausgaben?
Als Betriebsausgaben bezeichnet man Ausgaben, die ein Unternehmen ausschließlich aus Gründen des Betriebs veranlasst. Das Einkommenssteuergesetz (EStG) legt fest, dass diese Kosten steuerlich abzugsfähig sind und in Form von Geld oder Sachwerten vorkommen. Das Unternehmen muss die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen, wodurch sich der eigentliche Gewinn verringert.
Beispiele: Was zählt zu Betriebsausgaben?
- Personalkosten
- Versicherungskosten, Betriebssteuern
- Materialkosten
- PC Kosten
- Kosten für die Unternehmensgebäude und die Büros
- Kosten für Dienstleistungen von externen Mitarbeitern
- Fortbildungskosten
- Kontogebühren
Welche Betriebsausgaben sind beschränkt abzugsfähig?
Schwierig ist das genaue Festlegen, ob es einen betrieblichen Grund gab oder nicht. Das Problem ist, dass es auch Aufwendungen gibt, die nicht rein betrieblich sind, sondern mit der privaten Lebensführung in Verbindung stehen.
Beispielsweise bei einer Geschäftsreise sind die Reisekosten meistens nicht komplett steuerlich abziehbar, weil sie mit privaten Bedürfnissen verbunden sein können. Es muss möglich sein, zwischen betrieblich und privat veranlassten Kosten abzugrenzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Belege für die Ausgaben aufzuheben und den Grund in die Buchführung einzubeziehen. Für das Finanzamt haben die Steuerpflichtigen eine Nachweispflicht ihrer Ausgaben, dass ihre Kosten angemessen sind und einen wirtschaftlichen Zusammenhang haben.
Ein häusliches Arbeitszimmer ist laut des Bundesfinanzhofes (BFH) eine abzugsfähige Aufwendung, wenn es der Mittelpunkt der betrieblichen Arbeit ist. Ist dies nicht der Fall, darf es nur einen Abzug bis zu 1.250 Euro geben. Falls das Arbeitszimmer außerhäuslich ist, sind die Ausgaben vollständig abzugsfähig, wenn es keinen weiteren Arbeitsplatz gibt. (EStG § 4 Abs. 6b)
Bewirtungskosten für Geschäftspartner sind bis zu einer Grenze von 70 % absetzbar, wenn die Ausgaben als notwendig gelten. Auch bei Fahrten mit den Firmenwagen ist es nicht eindeutig, weil sie auch privat genutzt werden können und dadurch nur der betriebliche Teil abzugsfähig ist.
Wann sind Spenden Betriebsausgaben?
Sind Spenden Betriebs- oder Sonderausgaben? Kapitalgesellschaften können Spenden aus einem speziellen Grund bis zu einer bestimmten Höhe als Betriebsausgabe absetzen. Zu einem speziellen Grund zählt das Fördern aus einem gemeinnützigen Zweck oder das Spenden ohne Gegenleistung von dieser Organisation. Außerdem dürfen sie nicht höher als 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte sein. Selbstständige und Personengesellschaften hingegen dürfen Spenden nur als Sonderausgabe absetzen. Grund dafür ist, dass dort der betriebliche Zusammenhang fehlt und es als privates Interesse gilt. Sie können allerdings Sachspenden in der Gewerbesteuererklärung geltend machen. Für alle Spenden benötigen die Unternehmen wieder einen Nachweis in Form einer Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Außerdem muss dort bescheinigt sein, dass die Organisation gemeinnützig oder vom Staat begünstigt ist.
Was sind vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben?
Was genau vorweggenommene Betriebsausgaben sind? Es sind Ausgaben, die nicht sofort absetzbar sind. Bevor ein Kleinunternehmer oder ein Großunternehmer Gewinn mit seiner Firma erbringen kann, fallen schon die ersten Kosten an. Für den Bau des Unternehmensgebäudes oder die Aus- und Fortbildungen von Mitarbeitern. Diese Ausgaben sind als vorweggenommene Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Grund dafür ist, dass ein Gewinn für das Unternehmen vorhersehbar ist. Es wird damit die Gründung und der Aufbau eines Unternehmens durch die reduzierte Steuerlast gefördert und unterstützt.
Zu nachträglichen Betriebsausgaben zählen Schuldzinsen, die nach der Schließung eines Unternehmens anfallen können. Sie zählen zu den wenigen Ausnahmen, die noch absetzbar sind, obwohl es keine betriebliche Arbeit mehr gibt. Das liegt daran, dass sie in Verbindung zu der vergangenen wirtschaftlichen Aktivität des Unternehmens stehen.