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Entgeltfortzahlung

Was ist das?

Eine Entgeltfortzahlung erfolgt immer dann, wenn bei einem Arbeitnehmer der Krankheitsfall eintritt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, seinen Mitarbeitern ihren Lohn weiterzubezahlen, auch wenn dieser arbeitsunfähig ist. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt das Recht aller Arbeitnehmer in Deutschland, im Falle einer Erkrankung die Fortzahlung ihres Gehalts zu erhalten.

Wer übernimmt die Entgeltfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung übernimmt der Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer haben Sie bei einem längeren Ausfall ihrer Tätigkeit Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Sollten Sie allerdings über den Zeitraum von sechs Wochen hinaus krankgeschrieben sein, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Zahlung eines Krankengeldes. Jeder Angestellte in Deutschland hat Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im akuten Krankheitsfall. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftige oder Auszubildende. Der rechtliche Anspruch auf die Lohnfortzahlung von sechs Wochen kann übrigens nicht überschritten werden. Ausnahmen gibt es höchstens dann, wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag hat, in dem eine vorteilhaftere Regelung für ihn festgehalten wurde.

Entgeltfortzahlung – 100% Ihres Gehalts

Entgeltfortzahlung – Wie viel Gehalt steht Ihnen zu?

Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entspricht die Höhe dem Entgelt, das Sie als Arbeitnehmer auch ohne den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erhalten hätten. Kurz gesagt: Die Summe der Lohnfortzahlung entspricht der Summe Ihres normalen Gehalts. Von daher sind Sie, was Ihr Gehalt angeht, zumindest vorerst fein raus. Falls Ihre Arbeitszeit jedoch variiert und für Sie noch kein Dienstplan vorgesehen ist, kann auch der Betrag Ihrer Entgeltfortzahlung abweichen. In der Regel orientieren sich Arbeitgeber hier am durchschnittlichen Verdienst des Angestellten. Arbeiten Sie im Schichtbetrieb oder fallen für Sie Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen an, so werden auch diese Beträge in Ihre Entgeltfortzahlung mit eingerechnet. In diesem Fall sind die Gehaltszuschläge allerdings nicht von der Steuer befreit, weil sie nicht für die geleistete Arbeit ausgezahlt werden.

Was ist mit Sonderleistungen bei der Lohnfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung besteht aus 100 Prozent des Gehalts und versteht sich ohne die Vergütung von Überstunden oder Schichtzulagen. Auch Weihnachtsgeld, Boni oder Urlaubsgeld wird bei der Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber ebenfalls nicht berücksichtigt.

Was ist die U1 Umlage?

Kleinere Betriebe können von der U1 Umlage profitieren. Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die Arbeitgeber mit einer geringen Mitarbeiterzahl dabei unterstützt, ihren Arbeitnehmern im Krankheitsfall eine Entgeltfortzahlung zu leisten. Erkrankt ein Mitarbeiter, haben Kleinbetriebe die Möglichkeit, zwischen 40 und 80 Prozent der Kosten einer Lohnfortzahlung erstattet zu bekommen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Die finanzielle Belastung der kleineren Unternehmen soll so gemindert werden. Die Höhe der U1-Umlage legt die jeweils zuständige Kasse fest.

Entgeltfortzahlung – Steuerpflichtig ja oder nein?

Für die Entgeltfortzahlung müssen Sie Einkommensteuer leisten. Da der Betrag der Lohnfortzahlung identisch mit dem eigentlichen Gehalt des Arbeitnehmers ist, muss dieser natürlich auch versteuert werden. Also: Bezieht der Mitarbeiter einen Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohn, ist auch die dementsprechende Entgeltfortzahlung nicht steuerfrei. Sind Sie als Minijobber beschäftigt, sind Sie nicht verpflichtet den Lohnsteuerbetrag zu bezahlen. Daher fallen auch für Sie im Krankheitsfall für Ihre Entgeltfortzahlung keine Steuern an.

Entgeltfortzahlung und Urlaub

Wenn Sie im Krankheitsfall die Entgeltfortzahlung in Anspruch nehmen, bleibt Ihr Urlaub davon unbeeinflusst. Die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist für seine ihm zustehenden Urlaubstage irrelevant. Auch wenn Sie längerfristig erkrankt sind, und den Betrieb quasi einige Wochen „nur Geld kosten“, bedeutet das nicht, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub kürzen oder komplett streichen darf.

Entgeltfortzahlung – Der Urlaub bleibt bestehen

Bei welcher Erkrankung haben Sie das Recht auf eine Entgeltfortzahlung?

Eine Entgeltfortzahlung steht Ihnen unabhängig von der Art Ihrer Erkrankung zu. Mit dem ersten Tag der Krankschreibung haben Sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Dies gilt für die komplette Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit (bis zu einem Zeitraum von maximal sechs Wochen). Sie sind zudem nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, aus welchem Grund Sie krankgeschrieben sind. Auf eine detaillierte Diagnose hat weder Ihr Arbeitgeber noch Ihr Vorgesetzter Anspruch.

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