Was versteht man unter einer Kommanditgesellschaft?
Die Kommanditgesellschaft zählt zu der Gruppe der Personengesellschaften. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer eine juristische oder natürliche Person ist. Allerdings sind mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist notwendig. Das Ziel der KG ist es gemeinsam mit einem Partner eine Handelsgesellschaft zu führen.
Haftung einer Kommanditgesellschaft
Der Komplementär ist Vollhafter. Dies bedeutet er ist persönlich haftend mit seinem ganzen Privatvermögen. Aus diesem Grund besitzt er auch eine höhere Entscheidungsgewalt als die Kommanditisten. Der Kommanditist hingegen haftet nur gemäß seiner Einlage und besitzt somit auch weniger Rechte, allerdings darf er sich auch an mehreren Unternehmen finanziell beteiligen. Die KG ist eine Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Der Unterschied zwischen KG und OHG besteht darin, dass die Gesellschafter in einer anderen Beziehung zueinander bezüglich ihrer Haftung stehen.
Gründung einer Kommanditgesellschaft
Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft ist ein Vertrag die Voraussetzung. Er legt Rechte und Pflichten von Kommanditist und Komplementär fest.
In dem Gesellschaftsvertrag sollten unter anderem auch diese Punkte geregelt sein:
• Name der Gesellschafter
• Höhe und Art der Einlage
• Verlust und Gewinnverteilung
• Dauer
• Ausschluss von Gesellschaftern
• Kündigungsmöglichkeit
• Haftung
Außerdem ist die KG ebenfalls zur Eintragung in das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften. Sie ist nicht einkommens- und nicht körperschaftspflichtig.
Buchführung der Kommanditgesellschaft
Jede KG ist verpflichtet die Buchführung durchzuführen und am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Buchführung ist Aufgabe der Komplementäre, da diese die Geschäftsführung und die repräsentative Vertretung der KG bilden. Der Kommanditist übernimmt dabei die Kontrollfunktion.
Jeder Gesellschafter erhält vier Prozent des Anteils vom Gewinn in Höhe seiner Kapitaleinlage. Der übrige Teil wird gemäß des Vertrags verteilt.
Vorteile der Kommanditgesellschaft
Vorteilhaft ist die hohe Kreditwürdigkeit durch die persönliche Haftung des Komplementärs. Ein weiterer Vorteil ist die beschränkte Haftung des Kommanditisten. Außerdem ist die Finanzlage der KG von Vorteil, da es kein Mindestkapital gibt, das zur Gründung benötigt wird. Hinzu kommt, dass die finanzielle Lage durch beliebig viele Kommanditisten erweiterbar ist.
Nachteile der Kommanditgesellschaft
Ein großer Nachteil ist die Vollhaftung des Komplementärs, da er mit allem haftet, was er besitzt. Außerdem herrscht kein Machtgleichgewicht zwischen Komplementär und Kommanditist, wodurch ein hohes Maß an Vertrauen die Basis bilden muss. Allerdings kann ein Machtgleichgewicht hergestellt werden, indem die Komplementäre den Kommanditisten zum Prokuristen ernennen oder eine Sonderform der Kommanditgesellschaft gründen.
Sonderformen der Kommanditgesellschaft
Die GmbH und Co. KG ist eine Mischung verschiedener Rechtsformen. Der Komplementär wird durch die GmbH ersetzt, die ebenfalls nur beschränkt haftet, wodurch keine Person verpflichtet ist mit ihrem gesamten Vermögen zu haften. Bei der UG und Co. KG ist es genau das Gleiche, die UG ist der Komplementär der KG.
Die KGaA ist ebenfalls eine Sonderform der KG und ist eine gemischte Rechtsform mit einer Aktiengesellschaft (AG). Der Vorstand der AG wird durch einen vollhaftenden Gesellschafter (Komplementär) ersetzt.