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Quartalsabschluss

Was ist der Quartalsabschluss?

Dieser Artikel erläutert, was ein Quartalsabschluss (QA) ist, welche Angaben er enthalten muss und welchen Unternehmen dazu verpflichtet sind einen Quartalsabschluss zu erstellen.

Definition: Quartalsabschluss

Zusätzlich zum Jahresabschluss erstellen viele Unternehmen auch unterjährige, zum Beispiel monatliche oder vierteljährliche Abschlüsse. Für einige Unternehmen sind solche Abschlüsse zwischen zwei Jahresabschlüssen gesetzlich verpflichtend, viele erstellen jedoch auch freiwillig solche Zwischenberichte. Diese unterjährigen Abschlüsse sind sehr nützlich, um frühzeitig vor dem Abschluss eines Geschäftsjahres Aufschluss über die aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens zu erhalten. Dadurch lassen sich (Fehl-)Entwicklungen im Unternehmen besser nachvollziehen und Probleme schneller in Angriff nehmen als bei einer nur einmal jährlich stattfindenden Bestandsaufnahme.
Zu den Zwischenberichten zählen der Halbjahresbericht, der Quartalsbericht, der Monatsbericht oder andere periodische unterjährige Berichte. Sie sind nach denselben Rechnungslegungsgrundsätzen zu erstellen wie der Jahresabschluss.

Eine Prüfung der Zwischenberichterstattung durch einen Wirtschaftsprüfer ist in Deutschland nicht verpflichtend. Die Zwischenabschlüsse können jedoch von der deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung geprüft werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Rechnungslegungsvorschriften vorliegen, sofern ein öffentliches Interesse an einer solchen Prüfung besteht.

Welche Angaben müssen im Quartalsabschluss stehen?

Im Vergleich zum Jahresabschluss hat der Quartalsabschluss in der Regel einen deutlich geringeren Umfang. Für Unternehmen, die einen Quartalsabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen müssen, gehören eine Bilanz, eine Gesamtergebnisrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung zum erforderlichen Umfang. Unternehmen, die einen Quartalsabschluss nach den deutschen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellen müssen, benötigen eine verkürzte Bilanz, eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)sowie einen verkürzten Anhang.

Quartalsabschluss | Angaben im Quartalsabschluss | microtech.de
Angaben im Quartalsabschluss ©microtech GmbH

Die erforderlichen Angaben des Quartalsabschluss sind im Deutschen Rechnungslegungsstandard 6 (DRS 6) geregelt. Demnach muss der Quartalsabschluss enthalten:

  • die Gewinn – und Verlustrechnung für das jeweilige Quartal,
  • die Gewinn- und Verlustrechnung für das entsprechende Quartal des vorherigen Geschäftsjahrs,
  • die Gewinn- und Verlustrechnung für den Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Quartals,
  • die Bilanz zum Quartalsende,
  • die Vergleichszahlen der Abschlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres,
  • die Kapitalflussrechnung für den Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Quartals,
  • einen Ausblick zur weiteren Entwicklung des Geschäftsjahres sowie erläuternde Angaben.

Bei der Erstellung der Zwischenberichterstattung kann ein ERP-System eine große Erleichterung darstellen, da die ERP-Software die erforderlichen Daten aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens wie der Warenwirtschaft, der Finanzbuchhaltung oder der Lohnabrechnung zusammenführen kann. Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, Quartalsabschlüsse zu erstellen, müssen diese zehn Jahre lang aufbewahren. Für Unternehmen, die ihre Quartalsabschlüsse erstellen, ohne hierzu gesetzlich verpflichtet zu sein, besteht auch keine Aufbewahrungspflicht der Quartalsabschlüsse.

Wer muss einen Quartalsabschluss vorlegen?

Die Zwischenberichterstattung ist in Deutschland seit 2007 im Wertpapierhandelsgesetz geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet börsennotierte Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland mit Ausnahme bestimmter Kreditinstitute zur Zwischenberichterstattung. Hierbei sind halbjährliche Zwischenberichte zwingend vorgeschrieben, in der Regel werden jedoch quartalsweise Abschlüsse erstellt, da diese ein zeitnäheres Abbild der Entwicklung des Unternehmens liefern und dessen Investoren somit besonders rasch informiert werden können. Gesetzlich zur Erstellung einer Zwischenberichterstattung verpflichtete Unternehmen müssen ihre Halbjahresabschlüsse spätestens drei Monate nach dem Berichtszeitraum der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Die Zwischenberichterstattung hat gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften zu erfolgen. Für die meisten von der Pflicht erfassten Unternehmen bedeutet dies, einen Zwischenabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die übrigen Unternehmen müssen ihren Zwischenabschluss nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufstellen. Unternehmen, die zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen auch ihre Zwischenabschlüsse als Konzernabschluss veröffentlichen.

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