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Sacheinlage

Was ist eine Sacheinlage?

Unter Sacheinlagen versteht man die Einlage eines Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Die Besonderheit besteht darin, dass die Sacheinlage nicht in Form von Geld geleistet wird, sondern in Form von Sachen beziehungsweise Vermögensgegenständen.

Sacheinlage
Goldbarren als Sacheinlage

Dies kann entweder im Zuge einer Sachgründung oder einer Kapitalerhöhung erfolgen. Von einer Sachgründung wird dann gesprochen, wenn das Eigenkapital ganz oder teilweise durch Sachen eingebracht wird. 

Welche Arten von Sacheinlagen gibt es?

  • Materielle Sacheinlagen: Diese können in Form von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen oder Rohstoffen geleistet werden. Der Gesellschafter überträgt hierbei das Eigentum an der Sache auf die Gesellschaft.
  • Immaterielle Sacheinlagen: Bei dieser Art von Einlagen handelt es sich um Urheberrechte, Patente oder Lizenzen.
  • Dienstleistungen: Bei Personengesellschaften können außerdem Dienstleistungen eingebracht werden. Der Gesellschafter erbringt dabei eine unentgeltliche Dienstleistung für das Unternehmen. Dies kann zum Beispiel die Ausübung der Geschäftsführung sein. Es sind aber auch andere Tätigkeiten denkbar. Bei Kapitalgesellschaften wiederum ist die Einbringung einer Dienstleistung nicht möglich.
  • Nutzungsüberlassungen: Diese beziehen sich auf Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen nur für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Nutzungsüberlassung erfolgt keine Eigentumsübertragung.
Sacheinlagen – Welche Arten gibt es?

Sacheinlagen bei Kapitalgesellschaften

Bei der Sachgründung einer Kapitalgesellschaft ist zu beachten, dass sie strengeren Vorschriften unterliegt als eine Bargründung. Die Einlagen sind bereits vor der Anmeldung im Handelsregister vollständig zu leisten. Weiterhin ist ein Nachweis über die Werthaltigkeit des Sacheinlagegegenstands abzugeben.

Die Leistung der Einlagen muss sowohl bei der Handelsregisteranmeldung als auch in der Gesellschaftssatzung ausdrücklich geregelt werden. Die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haben hierüber einen detaillierten Sachgründungsbericht zu erstellen; bei einer Aktiengesellschaft (AG) muss dies durch einen externen Prüfer vorgenommen werden.

Es gibt allerdings auch Mischformen, die es ermöglichen, dass ein Gesellschafter einen Teilbetrag bar einbringt und den anderen Teil in Form einer Sacheinlage. Hierbei erhält der Gesellschafter allerdings nur zum Teil Anteilsrechte an der Gesellschaft.

Sacheinlagen bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Bei Personengesellschaften haben die Gesellschafter eine im Gesellschaftsvertrag zu vereinbarende Beitragspflicht. Die Beiträge können als Geldzahlungen geleistet werden, allerdings ist auch hier die Übereignung von beweglichen Sachen und Grundstücken möglich oder das Überlassen von bestimmten Rechten in Form von immateriellen Sacheinlagen. Die eingebrachten Vermögensgegenstände werden somit Teil des Gesellschaftsvermögens, über das die Gesellschafter nur gemeinsam verfügen können. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Gesamthandvermögen.

Was ist eine verdeckte Sacheinlage?

Bei einer verdeckten Sacheinlage wird zunächst eine Bareinlage eines Gesellschafters vereinbart. Diese wird tatsächlich eingezahlt und dem Handelsregister gegenüber erklärt. Sobald die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erfolgt oder die Kapitalerhöhung durchgeführt ist, wird das eingezahlte Geld gegen einen Vermögensgegenstand ausgetauscht.

Gesellschaft und Gesellschafter schließen hierfür einen Kaufvertrag über diesen Vermögensgegenstand. Der Gesellschafter erhält sein Geld in Form des Kaufpreises zurück und die Gesellschaft verzeichnet den Sachwert. Auf diese Weise können die strengeren Vorschriften umgangen werden, die bei der Einbringung von Sachen in eine Gesellschaft gelten.

Wie erfolgt die Bewertung der Einlage?

Eine Sacheinlage muss in jedem Fall angemessen sein. Bei der GmbH beispielsweise muss der Wert der Einlage den Nennbetrag des Geschäftsanteils decken, für den die Sacheinlage geleistet wird. Dies erfolgt stets durch eine entsprechende Bewertung.

Bei Grundstücken erfolgt die Bewertung grundsätzlich durch einen Gutachter. Handelt es sich um Fahrzeuge, wird in der Regel der Listenpreis angesetzt. Ansonsten werden für die Bewertung Anschaffungspreise oder aktuelle Markt- oder Börsenwerte herangezogen.

Bei einer Aktiengesellschaft ist ein externer Prüfer zu beauftragen, der die Bewertung der Einlagen vornimmt, um eine eventuelle Überbewertung zu vermeiden. Jedoch wird sich auch dieser in den meisten Fällen den gängigen Bewertungsmethoden bedienen.

Können Sacheinlagen abgeschrieben werden?

Grundsätzlich können Sacheinlagen ebenso wie andere Vermögensgegenstände abhängig von dem entsprechenden Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. Zu unterscheiden sind Anlage- oder Umlaufvermögen. Die Abschreibung spielt bei der Bewertung eines Vermögensgegenstands eine wesentliche Rolle, da der Wert im Laufe der Zeit immer weiter abnimmt und sich dies auf das Vermögen der Gesellschaft auswirkt.

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