Was ist eigentlich der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag (abgekürzt Soli) ist eine zusätzliche Abgabe, die seit 1991 auf Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer erhoben wird. Diese monatliche Extrabelastung wird jedem deutschen Erwerbstätigen automatisch monatlich vom Gehalt abgezogen. Aktuell (2016) sind das 5,5 % von der Lohnsteuer. Berufstätige mit einem geringen Einkommen zahlen weniger bzw. gar keinen Soli.
Wann wird der Solidaritätszuschlag erhoben?
Der Solidaritätszuschlag wird erst dann erhoben, wenn die Lohn- oder Einkommensteuer
– in den Lohnsteuerklassen I, II, IV, V und VI mehr als 81 Euro/Monat bzw. 972 Euro/Jahr beträgt
– bzw. in der Lohnsteuerklasse III mehr als 162 Euro/Monat bzw. 1.944 Euro/Jahr.
Entsprechend ist für ein Bruttoeinkommen bis etwa 1.444 Euro/Monat (in der Lohnsteuerklasse I) und bis 2.726 Euro/Monat (in der Lohnsteuerklasse III) kein Solidaritätszuschlag zu zahlen. Oberhalb dieser Grenze liegt der Solidaritätszuschlagssatz zunächst unter 5,5 % (bezogen auf den Steuerbetrag) und erreicht erst bei etwa 1.600 Euro/Monat (Lohnsteuerklasse I) bzw. 3.100 Euro/Monat (Lohnsteuerklasse III) den Höchstsatz von 5,5 Prozent.
Warum zahlen wir Solidaritätszuschlag?
Die Einführung des Solidaritätszuschlags verbinden die meisten Deutschen mit der deutschen Wiedervereinigung und den Kosten für den Aufbau der neuen Bundesländer. Es gab für seine Einführung 1991 aber einen anderen Grund:
Deutschland hatte im zweiten Golfkrieg rund 16,9 Milliarden DM der Kosten übernommen. Der zunächst auf ein Jahr befristete Solidaritätszuschlag sollte diese Kosten decken. Darüber hinaus wurden von dem Geld auch Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa unterstützt. Erst als deutlich wurde, dass die Wiedervereinigung mehr Geld benötigt, als geplant, wurde der Solidaritätszuschlag eine Zusatzabgabe zur Finanzierung der deutschen Einheit.
Anfangs lag die Höhe des Solidaritätszuschlags bei 7,5 Prozent. Von 1992 bis 1994 wurde kein Soli erhoben. Bei seiner Wiedereinführung 1995 lag er wieder bei 7,5 Prozent, seit 1998 konstant bei 5,5 Prozent. Ob der Soli ab 2020 schrittweise gesenkt werden kann, wird aktuell diskutiert. Zurzeit trägt der Solidaritätszuschlag jährlich rund 13 Milliarden Euro zum Bundeshaushalt bei, dieses Geld wird aber nicht ausschließlich für den Aufbau Ost verwendet. Da der Soli in seiner Verwendung nicht zweckgebunden ist, kann er auch einfach für andere Staatsausgaben verwendet werden.
Berechnung des Solidaritätszuschlags
Lohnsteuer
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Nehmen wir einmal an, Berufseinsteigerin Sandra verdient 1.900 Euro brutto im Monat (Steuerklasse I). Ihre monatliche Lohnsteuer liegt bei 180 Euro. Davon werden 5,5 % Soli errechnet (= 9,90 Euro) und Sandra zusätzlich vom Gehalt abgezogen.
Körperschaftssteuer
Eine Aktiengesellschaft macht im Jahr einen Vorsteuergewinn von 30.000 Euro. Davon fallen
15 % Körperschaftssteuer an = 4.500 Euro. Der Solidaritätszuschlag errechnet sich mit 5,5 % aus der Körperschaftssteuer = 247,50 Euro Soli.