Umsatzsteuer - Was ist die Umsatzsteuer? - microtech GmbH
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Umsatzsteuer

Was ist das?

Was genau ist die Umsatzsteuer? – Definition

Die Umsatzsteuer (USt) ist die allgemeine Verkehrssteuer. Steuerschuldner ist der Unternehmer. Da die Umsatzsteuer jedoch vom Abnehmer, dem leistenden Unternehmer, gezahlt werden muss, trägt sie letztlich der Endverbraucher. Sie wirkt daher wie eine Verbrauchssteuer. Seit dem 01.01.1968 wird die Umsatzsteuer in der Form der Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben.

Was ist die Umsatzsteuer?

Steuergegenstand (steuerbare Umsätze)

Der Umsatzsteuer unterliegen nach § 1:

Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt

Folgende vier Bedingungen müssen für die Steuerbarkeit eines Umsatzes erfüllt sein:
• Die Leistung muss von einem Unternehmer erbracht werden (Landwirte, Vermieter, Gewerbetreibende, Freiberufler, usw.). Die Leistung einer Privatperson ist im Gegensatz nicht steuerbar.
• Die Leistung muss im Inland erfolgen. Leistung im Ausland ist nicht steuerbar.
• Für die Leistung muss ein Entgelt gewährt werden. Unentgeltliche Leistungen sind ebenfalls nicht steuerbar.
• Die Leistung muss durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt werden.

Der Eigenverbrauch des Unternehmens 

Eigenverbrauch nach § 1 ist z.B. gegeben, wenn ein Unternehmer im Inland Gegenstände aus seinem Unternehmen für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen, und wenn ein Unternehmer im Inland dem Unternehmen dienende Gegenstände für Zwecke verwendet, die außerhalb des Unternehmens liegen.
Beispiel: Private Nutzung des Betriebs-PKW.

Die Einfuhr von Gegenständen in das deutsche Zollgebiet (Einfuhrumsatzsteuer) 

Zu den steuerpflichtigen Umsätzen gehören auch Diskont- und Verzugszinsenberechnung an Kunden (Bankzinsen sind steuerfrei), Spesenersatz und Bedienungsgelder. Der Steuersatz richtet sich nach der Hauptleistung.

Steuerbefreiungen

Nicht alle steuerbaren Umsätze lösen eine Steuerpflicht aus. Von der Umsatzsteuer befreit sind nach § 4 Ausfuhrlieferungen, Leistungen der Bundespost, bestimmte Bankumsätze, Umsätze, die bereits anderen Verkehrssteuern unterliegen (z.B. Grunderwerb), Vermietungen von Grundstücken, Leistungen der Ärzte. Für Kleinunternehmer gibt es nach § 19 Abs. 2 unter bestimmten Bedingungen – im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz – einen Umsatzsteuer-Freibetrag von 24.500 €.

Das Entgelt als Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Lieferungen und sonstigen Leistungen ist das Entgelt ohne die Mehrwertsteuer (Nettoentgelt), das der Leistungsempfänger für die Leistung erbringt. Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer vom vereinbarten Entgelt berechnet und bezahlt. Das ist der Preis, den der Leistungsempfänger zahlen soll (Sollbesteuerung). Skonti, Rabatte, Verzugszinsen und Forderungsausfälle verändern das vereinbarte Entgelt.

Beispiel zur Berechnung der Umsatzsteuer:

Die Warenleistung beträgt 1.000 €. Es darf ein Skonto in Höhe von 2 % abgezogen werden.

Entgelt: 1.000 / Steuer 19%: 190 / Gesamtbetrag: 1.190
Skonto 2%: 20 / Steuer 19%: 3,80 / Gesamtbetrag: 23,80

Die Erhebung der Umsatzsteuer setzt einen echten Leistungsaustausch voraus: Leistung und das Entgelt als Gegenleistung. Das Entgelt besteht nicht in allen Fällen aus Geld. Beim Tausch liegt das Entgelt in Form einer Gegenlieferung vor. Als Entgelt ist immer das Nettoentgelt einschließlich aller Nebenkosten anzusetzen. Zum Umsatz gehören also auch der Spesenersatz, die Bedienungsgelder und ähnlich, nicht jedoch die Mehrwertsteuer selbst.
Für den Eigenverbrauch wird der Umsatz nach dem Teilwert des entnommenen Gegenstandes beziehungsweise nach den auf die Verwendung des Gegenstandes entfallenden Kosten bemessen (§ 10 Abs. 5).

Das Besteuerungssystem der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettowert erhoben.
Beispiel: Nettoverkaufspreis: 10.000 € + Mehrwertsteuer 19%( 1.900 €) = Gesamtbetrag von 11.900 €
In der Rechnung wird der Nettoverkaufspreis und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen. Der nicht aufgeteilte Gesamtpreis kommt in der Regel nur in Rechnungen für private Endverbraucher vor. Durch die Nettorechnung geht die Umsatzsteuer nicht in die Kosten- und Preisgestaltung ein, sie ist daher wettbewerbsneutral.
Die Umsatzsteuer wird von den am Warendurchlauf beteiligten Unternehmen an das Finanzamt abgeführt. Was der einzelne Unternehmer an Umsatzsteuer zu entrichten hat, ergibt sich aus der Formel: Mehrwertsteuer – Vorsteuer = Zahllast.
Unter Vorsteuer versteht man die Mehrwertsteuer, die der Vorlieferant berechnet, neben dem Nettopreis empfangen und – abzüglich seiner Vorsteuer – an das Finanzamt abgeführt hat. Die Zahllast eines jeden Unternehmers entspricht seiner Wertschöpfung (Mehrwert).

Umsatzsteuer Voranmeldung, -vorauszahlung, -veranlagung

Der Unternehmer muss in der Regel monatlich eine Umsatzsteuer Voranmeldung an das Finanzamt einreichen und eine entsprechende Vorauszahlung entrichten. Voranmeldung und Vorauszahlung sind zehn Tage nach Ablauf des Kalendermonats (Voranmeldezeitraum) fällig.

Rechnung:
Mehrwertsteuer auf die Leistungen des Voranmeldezeitraums – Vorsteuern, die sich während des gleichen Zeitraums aus den Rechnungen der Vorlieferanten ergeben.
Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr. Der Unternehmer gibt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Steuererklärung ab, in der er die Steuer selbst berechnet. Das Finanzamt veranlagt den Unternehmer.

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