Das umstrittene Wachstumschancengesetz (WCG) ist Teil eines 10-Punkte-Plans für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Mit dem WCG will die Bundesregierung Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und den Wirtschaftsstandort stärken.
Spielen Sie mit dem Gedanken, demnächst zu investieren? Dann sollten Sie die neuen Besteuerungsregeln kennen, um clever zu agieren. In diesem Wiki-Beitrag erfahren Sie, welche Chancen das WCG für Sie bereithält.
Das Wichtigste für Unternehmer in Kürze:
- Im Mittelpunkt der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Start-ups.
- Das WCG soll u. a. durch die Anhebung von Schwellenwerten sowie den Abbau von Bürokratie das Steuersystem vereinfachen und die Steuergerechtigkeit fördern.
- Das WCG trat am 28. März 2024 in Kraft. Einige Änderungen werden rückwirkend ab dem 01.01.2024 umgesetzt.
- Das Volumen der Entlastungen wurde von rund 7 Milliarden Euro jährlich auf 3,2 Milliarden Euro reduziert.
Was genau verbirgt sich hinter dem Wachstumschancengesetz?
Bundestag und Bundesrat haben dem heiß diskutierten Gesetz endlich zugestimmt. Das Wachstumschancengesetz wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 28. März 2024 in Kraft. Einige Änderungen greifen ab diesem Stichtag, andere werden rückwirkend ab 01.01.2024 umgesetzt.
Sie fragen sich, was das Wachstumschancengesetz für den Wirtschaftsstandort Deutschland bringt? Verschiedene Stimmen blicken enttäuscht auf die finalen Änderungen.
Dr. Manfred Gößl vom Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) äußert Bedenken:
„Das Gesetz verdient seinen Namen nicht. Im Kern handelt es sich um ein ‚Gesetzchen‘. Denn unterm Strich sind nach großen Ankündigungen nur noch winzige Entlastungen für die Wirtschaft übrig geblieben. Die bitter nötigen Wachstumsimpulse lassen weiter auf sich warten. Der Befreiungsschlag für die Wirtschaft ist gänzlich ausgeblieben und wir steuern geradewegs in eine Rezession hinein.“
Die Bundesregierung verteidigt sich:
„Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sah ursprünglich rund 50 Einzelmaßnahmen mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt 6,3 Milliarden Euro vor. Dieser Entwurf fand im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit. Er wurde deshalb im Wege des Vermittlungsverfahrens angepasst: Das Entlastungsvolumen wurde deutlich reduziert und u. a. die vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen. In dieser Fassung haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz nun beschlossen.“
Die Entwicklung des WCG
Aber zurück auf Anfang: Wieso hat es so lange gedauert, bis das WCG feststand und wie konnte ein Kompromiss entstehen, mit dem niemand so richtig glücklich zu sein scheint?
17. Juli 2023
BMF Referentenentwurf
30. August 2023
Regierungsentwurf
17. November 2023
Verabschiedung Bundestag
24. November 2023
Anrufung Vermittlungsausschuss Bundesrat
21. Februar 2024
Vermittlungsausschuss
23. Februar 2024
Zustimmung Bundestag
22. März 2024
Zustimmung Bundesrat
27. März 2024
Verkündung
Im Mittelpunkt der Förderung stehen u. a. Mittelständler, Kleinunternehmer, Selbstständige und Start-ups. Das Wachstumschancengesetz soll das Steuersystem für sie vereinfachen – größtenteils durch die Anhebung von Pauschalen und Schwellenwerten. Gleichzeitig sollen die Regulierungen unerwünschte Steuergestaltungen und -schlupflöcher reduzieren. Die Theorie lautet: Viele kleine Änderungen bewirken eine Verbesserung in der Breite, minimieren Bürokratie und fördern Steuergerechtigkeit.
Gestrichene Maßnahmen
Durch die Senkung des ursprünglichen jährlichen Entlastungsvolumens von ca. 7 Milliarden auf 3,2 Milliarden Euro, sind einige Maßnahmen aus dem Gesetzesentwurf hinausgeflogen. Im Vermittlungsausschuss wurden u. a. diese Maßnahmen gestrichen:
- Klimaschutz-Investitions-Prämie
- Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen
- Anpassung des einkommensteuerrechtlichen Verlustrücktrags nach § 10d EStG (Einkommensteuergesetz)
- Anpassung des gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags nach § 10a GewStG (Gewerbesteuergesetz)
- Anhebung der GWG-Grenze (Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter)
- Anhebung der Betragsgrenze für Sammelposten und die Verkürzung der diesbezüglichen Abschreibungsdauer
- Anhebung der inländischen Verpflegungs-Mehraufwendungs-Pauschalen
- Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen
Was müssen Unternehmer beachten? Das sind die wichtigsten Entlastungen für Sie im Überblick
Das Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro soll Unternehmen in den unterschiedlichsten Bereichen stärken, z. B. mit
- neuen Abschreibungsmöglichkeiten,
- angehobenen Freigrenzen für Geschenke und Veräußerungsgeschäfte,
- höheren Schwellenwerten hinsichtlich der Ist-Besteuerung,
- neuen steuerlichen Anreizen für den Wohnungsneubau,
- Änderungen hinsichtlich des steuerlichen Verlustabzugs
- dem Wegfall der Umsatzsteuererklärungspflicht für Kleinunternehmer,
- der elektronische Aufzeichnungspflicht und
- der Einführung der E-Rechnung.
Das Wachstumschancengesetz betrifft überwiegend die folgenden Steuerarten:
- Einkommenssteuer: Alle natürlichen Personen in Deutschland zahlen Einkommenssteuer (ESt) basierend auf der Höhe ihres Einkommens.
- Gewerbesteuer: Unternehmen zahlen die Gewerbesteuer (GewSt) basierend auf der Höhe ihres Gewinns und je nach Gewerbesteuersatz der entsprechenden Gemeinde.
- Umsatzsteuer: Endverbraucher zahlen bei jedem Kauf entweder den allgemeinen Steuersatz von 19 oder den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent.
- Körperschaftssteuer: Die Körperschaftssteuer ist das Äquivalent zur Einkommenssteuer (zahlen natürliche Personen) für Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften.
Elektronische Rechnungen
In einigen Ländern sorgt die E-Rechnungspflicht schon für Bürokratieabbau: Bereits 2019 erfolgte die Einführung in Italien. Im Jahr 2023 folgte sie in Serbien. Auch in Finnland kam die E-Rechnung ab 2022, allerdings auf freiwilliger Basis, zum Einsatz.
Nun soll die elektronische Rechnung auch bei uns die Abwicklung in der Buchhaltung, beim Steuerberater und beim Finanzamt erleichtern. Gleichzeitig führen unsere Nachbarn (z. B. Polen, Spanien und Frankreich) die obligatorische E-Rechnung ein. Welche Vorgaben Sie ab 2025 erfüllen müssen und vieles mehr, lesen Sie in unserem ausführlichen Blog-Beitrag zur E-Rechnungspflicht.
Mit unserem Whitepaper zur E-Rechnungspflicht sind Sie bestens für die Zukunft gewappnet.
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