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Handelsgesetzbuch

Was regelt das HGB (Handelsgesetzbuch) und für wen gilt es?

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Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält das Sonderrecht der Kaufleute bzw. der Gewerbetreibenden und ist in Deutschland Bestandteil des Privatrechts, das durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Diese im HGB festgelegten Sonderregelungen gelten für alle, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuch sind (also alle, die ein Handelsgewerbe betreiben. Es gilt im HGB die rechtliche, nicht die wirtschaftliche Definition von Kaufmann).

HBG vor BGB – Besondere Vorschriften gelten vor allgemeinen Vorschriften

Natürlich gilt das BGB auch für Kaufleute, jedoch haben die handelsrechtlichen Vorschriften Vorrang vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch, da sie spezieller sind. Das bedeutet, wenn ein Kaufmann einen Vertrag abschließt, gelten nicht die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil das Handelsgesetzbuch für diese Verträge als spezielles Recht eine andere Regelung vorsieht.
Mit anderen Worten, wenn es einen Konflikt zwischen dem BGB und dem HGB gibt, gilt für einen Kaufmann das HGB.

Gesellschaftsrechtliche Regelungen des HGB

Die Regelungen für die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft sind im Handelsgesetzbuch dargelegt.

Für die Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) gibt es spezielle einzelne Gesetze (GmbHG, AktG).
Genau wie im Verhältnis zwischen dem HGB und BGB gilt auch hier:
Besondere Vorschriften gelten vor allgemeinen Vorschriften.
Da beispielsweise das GmbHG keine Vorschriften zu der ordnungsmäßigen Buchführung enthält, gelten hier die Regelungen des Handelsgesetzbuch (HGB).

Buchführung und Bilanzierungsvorschriften im HGB

Im Handelsgesetzbuch wird geregelt, wer der Buchführungspflicht unterliegt und nach welchen Grundsätzen zu buchen und die Bilanz zu erstellen ist. Hierbei spricht man von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und ordnungsmäßiger Bilanzierung.
Ein großer Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung wird für das Steuerrecht in der Abgabenordnung (AO) wiederholt (siehe §§ 145 ff AO).

Gliederung des Handelsgesetzbuch (HGB)

Das Handelsgesetzbuch ist in fünf Bücher unterteilt:

1. Buch: Handelsstand (§§ 1 – 104a)
Hier sind die wesentlichen handelsrechtlichen Begriffe, wie z.B. der Begriff des Kaufmanns, die Bestimmungen über das Handelsregister und die Handelsfirma sowie Vorschriften über die Handelsvertreter und die Handelsmakler enthalten.

2. Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft (§§ 105 – 237)

Der Kernbestand des Rechts der Personengesellschaften ist im zweiten Buch geregelt.

3. Buch: Handelsbücher (§§ 238 – 342e)

Im dritten Buch finden sich die handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung, der Jahresabschluss, die Prüfung und Offenlegung sowie besondere Vorschriften für eingetragene Genossenschaften, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bzw. Versicherungsunternehmen.

4. Buch: Handelsgeschäfte (§§ 343 – 475h)
Im vierten Buch sind die Begriffe und Arten der Handelsgeschäfte: Handelsgeschäfte und Vertragsschluss, Handelsgeschäfte und Vertragsfreiheit, Handelsgeschäfte und Allgemeines Schuldrecht sowie Handelsgeschäfte und Sachenrecht geregelt.

5. Buch: Seehandel (§§ 476 – 619)
Das fünfte Buch beinhaltet die Regeln für den Seehandel.

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