Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick zur E-Rechnung und den geplanten steuerlichen Änderungen sowie Handlungsempfehlungen – damit Sie gut für die kommende E-Rechnungspflicht gerüstet sind.
Ab dem Stichtag 01.01.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und auch weiterzuverarbeiten. Ab dem 01.01.2027 folgt die obligatorische Ausstellung und der Versand von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro. Ab dem 01.01.2028 gibt es ein einheitliches Meldeverfahren und dann müssen alle Unternehmen E-Rechnungen erstellen und versenden.
Von den Änderungen sind mit einer tiefgreifenden Umstellung viele kleine und mittlere Unternehmen betroffen. Viele Prozesse sind immer noch weitgehend papierbasiert und es bedarf einer unternehmensinternen Umstrukturierung und Anpassung – auch von technischen Komponenten. Zudem bietet der frühzeitige Einsatz von E-Rechnungen Vorteile im Rahmen einer automatisierten Finanzbuchhaltung.
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