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Umlaufvermögen

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Umlaufvermögen?

Das Vermögen eines Unternehmens teilt sich in Anlagevermögen und in Umlaufvermögen auf. Dieser Beitrag behandelt die Bedeutung und die Funktion des Umlaufvermögens.

Definition Umlaufvermögen

Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensgegenstände betrachtet, die nicht als Anlagevermögen fest im Unternehmen verankert sind und die nur kurze Zeit zur Verfügung stehen. Dazu zählen beispielsweise Geldmittel und Rohstoffe, aber auch Forderungen und Anzahlungen. Eine eigentliche Definition für Umlaufvermögen ist im Handelsgesetzbuch (HGB) nicht festgelegt. Es handelt sich daher vielmehr um alle Vermögensgegenstände, die nicht als Anlagevermögen nach § 247 HGB definiert sind.

Umlaufvermögen in der Bilanz ©microtech

Was gehört zum Umlaufvermögen?

Das Umlaufvermögen ist Bestandteil der Betriebsprozesse und umfasst alle Mittel, die zum Verkauf, zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zur Rückzahlung vorgesehen sind.
Für die Bilanzierung der Vermögenswerte gibt das HGB in § 266 klare Vorgaben. Danach sind Umlage- und Anlagevermögen auf der Aktiva-Seite als Vermögenswerte des Unternehmens aufzuführen. In der Bilanz gestaltet sich die vorgeschriebene Auflistung folgendermaßen:

A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen

  1. Vorräte:
  2. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  3. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
  4. Fertige Erzeugnisse und Waren
  5. Geleistete Anzahlungen
  6. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
  7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  8. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  9. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  10. Sonstige Vermögensgegenstände
  11. Wertpapiere:
  12. Anteile an verbundenen Unternehmen
  13. Sonstige Wertpapiere
  14. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


In einer Tischlerei würden zum UV beispielsweise Holz, Schrauben, Tischbeine und fertige Tische zählen, ebenso wie das Barvermögen und ausstehende Rechnungen an Kunden.

Wann wird Umlaufvermögen zu Anlagevermögen?

Die Zuordnung, ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder dem Anlagevermögen zuzuteilen ist, ergibt sich also aus der Zweckbestimmung als langfristige oder kurzfristige Investition. In manchen Fällen legt jedoch der Bilanzierende fest, welcher Vermögensart ein Posten zugeschrieben wird. Besonders bei der Beurteilung von Wertpapieren kann die Zuordnung problematisch sein, ob sie als kurzfristiges liquides Mittel dienen oder als dauerhafte Wertanlage gedacht sind. Da die Abschreibungsmodalitäten für Anlagevermögen profitabler sind, kann es von Vorteil sein, Vermögensgüter dem Anlagevermögen zuzuordnen. Sollte allerdings eine falsche Bilanzierung erfolgen, so wird eine Korrektur zu Zins- und Steuernachzahlungen führen.

Ist eine Zuordnung zu Umlauf- oder Anlagevermögen erfolgt, so muss sie beibehalten werden. Lediglich im Falle einer Änderung des Verwendungszwecks kann eine Umwidmung durchgeführt werden. 

Wie wird Umlaufvermögen abgeschrieben?

Im Gegensatz zu Anlagevermögen, das über die Jahre abgeschrieben wird, erfolgt für UV aufgrund der kurzen Nutzungsdauer keine planmäßige Abschreibung. Stattdessen ist das strengste Niederstwertprinzip nach § 253 (2) HBG anzuwenden. Nach diesem Bewertungsverfahren werden Vermögenswerte in der Bilanz mit dem zum Stichtag niedrigsten Wert ausgewiesen. Erwirbt ein Unternehmen beispielsweise eine Aktie mit einem Kurswert von 50€ und steht die Aktie zum Bilanzstichtag bei 25€, so wird die Aktie in der Bilanz mit dem niedrigsten Wert von 25€ angesetzt.

Außerdem sind außerplanmäßige Abschreibungen für das UV möglich, wenn eine Wertminderung vorliegt, die mit repräsentativen Aufzeichnungen belegt werden kann. Das kann etwa bei Saisonware oder bei „Ladenhütern“ der Fall sein, die sich nicht mehr verkaufen lassen.

Das Umlaufvermögen in der Bilanzanalyse

Für die Beurteilung der gegenwärtigen und der zukünftigen wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens anhand der Bilanzanalyse ist das UV eine wichtige Kenngröße. So gibt das Verhältnis von Umlaufvermögen zu Gesamtvermögen Aufschluss über die Umlaufvermögensintensität und somit darüber, wie fest Kapital im Unternehmen gebunden ist und wie flexibel das Unternehmen investieren kann.

Außerdem ist das Umlaufvermögen wesentlich für die vielleicht wichtigste Bilanzkennzahl, das Working Capital, auch Netto-Umlaufvermögen genannt, (UV minus kurzfristige Verbindlichkeiten), das belegt, ob sich die Verbindlichkeiten durch Umlaufvermögen begleichen lassen. Je höher das Working Capital ist, desto sicherer gilt die Liquidität des Unternehmens.

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