Neben Deutschland hat auch Österreich eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Für die „besonders betroffenen Branchen“ Gastronomie, Kultur und Tourismus wird es einen verringerten Mehrwertsteuersatz geben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.
Die Zeitplanung für die Anpassung wird in diesem Dokument wie folgt beschrieben:
„… Die Kundmachung im BGBI ist, so Nationalrat und Bundesrat ehestmöglich zustimmen, für die Kalenderwoche 29 bzw. 30 geplant …„
Informationsblatt des Bundesministerium der Finanzen
Welche Auswirkung hat die Anpassung der Mehrwertsteuersätze in Österreich auf die microtech Lösungen?
Mit den microtech Lösungen sind Sie in der Lage jederzeit selbständig die benötigten Umsatzsteuerschlüssel und Kategorien anzulegen, sofern Sie von den genannten Änderungen betroffen sind.
Da die Senkung des Mehrwertsteuersatzes nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen zutrifft, können diese ausgewählten Artikel gezielt von Ihnen angepasst werden. Gleiches gilt für die von Ihnen benötigten Drucklayouts wie Rechnungen, Kassenbons, etc.
Um diese Anpassungen schnell & einfach umzusetzen, haben wir diese in unserer Online-Hilfe dokumentiert. Hier erläutern wir Ihnen, wie Sie die entsprechenden Steuersätze anpassen und Ihre Artikel-Stammdaten manuell oder über unsere Ex- und Import-Funktion anpassen.
Sobald die rechtliche Basis durch den Gesetzgeber geschaffen wurde und weitere technische Spezifikationen definiert wurden, prüfen wir, ob weitere Anpassungen notwendig sind und stellen bei Bedarf eine Programmaktualisierung bereit. Nach einer ersten Einschätzung durch unser Produktmanagement werden diese Anpassungen vor allem im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldung greifen.
Welche Waren und Dienstleistungen sind von der Senkung der Mehrwertsteuer betroffen?
Im Bereich Gastronomie gilt der ermäßigte Steuersatz für die Abgabe aller Speisen und Getränke, wenn hierfür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe erforderlich ist. Auch Tätigkeiten, für die gemäß § 111 Abs. 2 GewO 1994 kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (z.B. Schutzhütten), sollen vom Anwendungsbereich erfasst sein.
Nicht umfasst von dem geplanten ermäßigten Steuersatz ist der Verkauf von Handelswaren, da es sich hierbei nicht um „Speisen“ (zubereitetes Gericht) handelt.
Im Bereich Kultur und Publikationen profitieren von der Senkung der Mehrwertsteuer alle Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Büchern, Broschüren, Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher für Kinder, handgeschriebene als auch gedruckte Noten sowie kartografische Erzeugnisse aller Art.
Von der Senkung der Mehrwertsteuer betroffene Leistungen sind zum Beispiel Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, in Naturparks, Gärten und Museen sowie Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind, Musik- und Gesangsaufführungen durch Einzelpersonen oder durch Personenzusammenschlüsse, insbesondere durch Orchester, Musikensembles und Chöre, und Filmvorführungen.
Eine gesamte Aufstellung aller Waren und Leistungen finden Sie in dem zuvor genannten Infoblatt.
Alle Informationen zur Mehrwertsteuersenkung in Deutschland finden Sie in unserem Blogbeitrag hier.
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