Bafin: Was ist das? Definition, Gründung & Ziele | microtech GmbH
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BaFin

Was ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)?

Die Institution ist als eine selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts die oberste Bundesbehörde und Finanzaufsicht über sämtliche Dienstleistungsunternehmen der deutschen Finanzbranche. In ihrer Funktion als zuständige Aufsichtsbehörde überwacht die BaFin Transaktionen und Geschäftsvorgänge innerhalb der Finanzmärkte.

BaFin - Definition
Was ist die BaFin?

Als eine staatliche Behörde unterliegt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums. Die BaFin wird von einem Direktorium als Leitungsebene gesamtverantwortlich vertreten und finanziert ihren Haushalt aus festgesetzten Gebühren sowie Umlagen der zu beaufsichtigenden Institute und Unternehmen.

Der Tätigkeitsschwerpunkt besteht in der gewissenhaften und lückenlosen Kontrolle sowie Beaufsichtigung aller Bereiche des Finanzwesens in der Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel von Banken, Versicherungen, Pensionsfonds und des sonstigen ganzheitlichen Wertpapierhandels.

Wie entstand die BaFin? Wann wurde es gegründet?

Mit Stichtag des 1.Mai 2002 wurde das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BAKred mit dem damalig bestehenden Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel BAWe und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen BAV zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fusioniert. Die Zusammenlegung der einzelnen Bundesbehörden geschah vor allem in der Erwartung einer damals immer wichtiger und bedeutender werdenden Allfinanzaufsicht.

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BAKred überwachte als eigenständige Bankenaufsicht die bankeigenen Eigenkapitalquoten, erteilte die erforderlichen Genehmigungen für den allgemeinen Bankenbetrieb und förderte den Schutz privater Spareinlagen der Verbraucher. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen BAV überwachte alle privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel BAWe war für die Durchsetzung und Überwachung des Wertpapierhandelsgesetzes zuständig.

Durch die Zusammenführung der drei Bundesbehörden sollten Aufsichtslücken und Kompetenzüberschneidungen beseitigt werden. Zielsetzung mit der einheitlichen Struktur war weiterhin eine bessere Erfassung und Dokumentation der grenzüberschreitenden Verflechtungen auf den bundesdeutschen und internationalen Kapitalmärkten mitsamt deren Risiken und Gefahren.

Wo hat die BaFin ihren Sitz?

Die Behörde mit insgesamt über 2.600 Beschäftigten ist in Bonn und Frankfurt am Main beheimatet und beaufsichtigt knapp 2.400 Banken und Finanzinstitute sowie fast 90 deutsche Zweigniederlassungen von ausländischen Kreditinstituten aus dem Gebiet des europäischen Wirtschaftsraumes. Dazu kommen mehr als 500 Versicherungsgesellschaften, 30 Pensionsfonds sowie etwas über 400 Kapitalverwaltungsgesellschaften und 6.300 inländische Fondsanbieter.

Die Institution agiert im operativen Bereich in drei sogenannten Aufsichtssäulen: die Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht/Asset-Management. Dazu existiert eine weitere Abteilung mit Namen Querschnittsaufgaben & Innere Verwaltung. Diese umfasst Risiko- und Finanzmarktanalysen, Verbraucher- und Anlegerschutz, besondere Rechtsfragen, Erlaubnispflicht sowie Verfolgung unerlaubter Geschäfte und Geldwäscheprävention.

Unter der Aufsicht der Bundesanstalt stehen daher sämtliche Banken, Versicherungsgesellschaften, Fondsanbieter, sonstige Kapitalanlageunternehmen und andere Finanzdienstleister.

Was sind die Aufgaben und Ziele der BaFin?

Die Aufgaben der Bundesbehörde konzentrieren sich, allgemein ausgedrückt, auf die Gewährleistung und Kontrolle eines stabilen Finanzsystems. Hinsichtlich dieser Aufgabenstellung werden Kreditinstitute und andere Unternehmen aus der bundesweiten Finanz- und Versicherungsbranche kontrolliert, beaufsichtigt und, wenn nötig, sanktioniert.

Da das Vertrauen im Finanzbereich eine signifikante Rolle spielt, gehört die Schaffung beziehungsweise dauerhafte und langfristige Wahrung dieses Vertrauens der Bankkunden, Anleger und Versicherten zu den wichtigsten und zentralen Zielen der Bundesbehörde. Sonstige Aufgaben und Zielstellungen der Finanzdienstleistungsaufsicht sind unter anderem:

  • Verbraucherschutz
  • Eindämmung/Bekämpfung von Geldwäsche, Anlagebetrug, Insiderhandel und Marktmanipulation
  • Gewährleistung fairer, transparenter und funktionsfähiger Verhältnisse auf den Finanzmärkten
  • Schaffung von Vertrauen und Stabilität
  • Kontrolle und Begleitung von Übernahmen und Börsengängen (Überwachung von Pflichtmeldungen und Börsenprospekten)

Kritik an der BaFin

Vereinzelte Kritik an einem mangelhaften Kontrollsystem und einer fehlerhaften Innenrevision der Behörde kam nach Veröffentlichung eines Prüfungsberichtes im Jahre 2004 auf. Dieser deckte eine Veruntreuung eines mehrstelligen Millionenbetrages durch einen leitenden Mitarbeiter auf. Im Zuge der Anklage und Verurteilung des Beschuldigten wurde ein teilweise „nicht vorhandenes Kontrollsystem“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gerügt.

Im September 2006 wurde durch ein Gutachten die unzureichende Umsetzung der von der Bundesregierung vorgegebenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention dokumentiert. Als Konsequenz erfolgten veränderte Entscheidungsstrukturen mit der Bildung des Direktoriums als Führungsstab und Beschlussgremium.

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