Core-Lastschriften - die wichtigsten Fakten | microtech GmbH
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CORE-Lastschrift

Was sind CORE-Lastschriften? – das sind die wichtigsten Fakten!

Die Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area, übersetzt etwa: einheitlicher Euro-Zahlungsraum) hat das Bezahlsystem in Europa gehörig durcheinandergewirbelt. Ziel dieser umfassenden Neuordnung war eine Vereinheitlichung der Zahlsysteme zur Vereinfachung der Geschäftsabwicklung im Euro-Raum. Das betrifft auch das beliebte Lastschriftverfahren, das bereits 2009 im Zuge der schrittweisen SEPA-Einführung reformiert wurde.

Welche Arten von Lastschriften gibt es?

Welche Arten von Lastschriften gibt es seit der SEPA-Reform?

Im SEPA-System unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten von Lastschriftverfahren: Da wäre zum einem die Firmenlastschrift – SEPA Business to Business Direct Debit genannt. Hierbei handelt es sich um ein Abbuchungsauftragsverfahren, bei dem sowohl der Zahlungsempfänger als auch der Zahlungspflichtige Firmen sind. Die zweite Art ist die Basislastschrift: SEPA Direct Debit CORE. Diese CORE-Lastschrift hat für Sie als Unternehmer dann eine große Bedeutung, wenn Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen in der Regel an Endverbraucher verkaufen. Ein guter Grund, sich diese Bezahlform näher anzuschauen.

Die Grundfunktionen der CORE-Lastschrift

Die neue CORE-Lastschrift ähnelt in vielen Punkten der bekannten Einzugsermächtigung per Lastschrift. Das bedeutet: Der Kunde muss Ihnen eine Erlaubnis zum Einzug, ein sogenanntes SEPA-Basis-Lastschriftmandat, erteilen. Darüber hinaus gibt es aber einige Neuerungen, die letztlich dazu dienen sollen, den Verbraucher vor unseriösen Geschäften zu schützen.

Das müssen Sie als Unternehmer über die CORE-Lastschrift wissen

Die wichtigste Neuerung ist sicher, dass Ihr Kunde bei der CORE-Lastschrift ab dem Tag der Belastung acht Wochen Zeit hat, um der Zahlung zu widersprechen – vorher waren es sechs Wochen. Das bedeutet für Sie: Sie können eine Zahlung erst zwei Wochen später als „sicher“ verbuchen. Bei unrechtmäßigen Abbuchungen beträgt die Widerspruchsfrist sogar 13 Monate. Ebenfalls wichtig: Der Kunde ist vorab (in der Regel über eine Rechnung) über den Termin und die Höhe der Abbuchung zu informieren. Zudem müssen Sie der Zahlstelle die Lastschrift frühestens 14 Tage und spätestens fümf Tage vor Fälligkeit vorlegen.

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