Was ist die Industrie- und Handelskammer?
Die Industrie- und Handelskammer (kurz IHK) ist die Interessensvertretung für alle gewerbetreibenden Unternehmen in Deutschland. Handwerksunternehmen, die zu den Handwerkskammern gehören, werden von der IHK nicht vertreten.
Sobald in Deutschland ein Gewerbe angemeldet wird, ist dieses Unternehmen automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer. Bei dieser Pflichtmitgliedschaft spielt es keine Rolle, wie groß das jeweilige Unternehmen ist beziehungsweise ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.
Organisation der IHK
Die IHK ist eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die einzelnen IHKs sind regional organisiert und vertreten als branchenübergreifende Verbände die Belange der Unternehmen. In der jeweiligen Region ist die Industrie- und Handelskammer die wichtigste Interessenvertretung der ortsansässigen Gewerbetreibenden, dementsprechend nimmt sie die öffentlich-rechtlichen Aufgaben für ihre Mitglieder wahr. Die IHK fungiert in Deutschland als zentrales Organ für die Berufsausbildung, setzt beispielsweise die Standards für Lehrinhalte fest und nimmt Prüfungen ab, welche mit den hoch angesehen IHK-Abschlüssen beendet werden.
Gesetzliche Grundlagen der Industrie- und Handelskammer
Insgesamt gibt es in Deutschland 79 Industrie- und Handelskammern, die jeweils für unterschiedlich große Regionen verantwortlich sind. In Selbstverwaltung übernehmen sie Aufgaben der regionalen Wirtschaft.
Die gesetzlichen Grundlagen werden in dem Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHK-G) geregelt. Geleitet wird die IHK durch Vorstände, die gewählt worden und in den Regionen bzw. in der Zentrale der Industrie- und Handelskammer aktiv sind.
Welche Aufgaben erfüllt die IHK?
Zu den Aufgaben der IHK gehören unter anderem:
- Förderung der gewerblichen Wirtschaft in der Region
- Wahrnehmung der Interessen der Gewerbetreibenden aus der Region
- Regelung der kaufmännischen und regionalen Berufsausbildung
- Erlass von Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen
- Durchführung von Abschlussprüfungen nach Aus-, Fort- und Weiterbildungen
- Unterstützung der Behörden durch Vorschläge, Gutachten und Berichte
- Unterstützung der regionalen Unternehmen bei der Außenwirtschaft (EU und Drittland)
- Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze der Kaufmannsehre durch die IHK-Mitglieder
- Beratungen bei Existenzgründung
Die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK entsteht mit der Gewerbeanmeldung und hört erst auf, wenn das zugehörige Gewerbe wieder abgemeldet wird. Somit ist es einem Unternehmen nicht gestattet, die IHK-Mitgliedschaft eigenmächtig zu beenden.