Was ist ein Jahresabschluss?
Was genau ist ein Jahresabschluss? Welche Informationen muss dieser enthalten? Gibt es Vorschriften beim Aufbau eines Jahresabschlusses? Diese und ähnliche Fragen stellen sich oftmals Unternehmen vor allem dann, wenn sie neu am Markt sind.
Definition Jahresabschluss
Mit dem Jahresabschluss schließt die Buchführung rechnerisch das jeweilige kaufmännische Geschäftsjahr ab. Er zeigt im Geschäftsergebnis auf, wie es finanziell um das Unternehmen steht und ob das Unternehmen in diesem Geschäftsjahr erfolgreich war. Darüber hinaus wird im Jahresabschluss die Zusammensetzung des Betriebsvermögens dargestellt. Eine Rechnungslegung über das abgelaufene Jahr ist ohne Jahresabschluss nicht möglich.
Inhalte des Jahresabschlusses sind der Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung, ebenso wie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Für den Kaufmann ist der Jahresabschluss ein Instrument, um seine Vermögens- und Ertragslage
festzustellen. Während des Geschäftsjahres stehen ihm Informationen aufgrund der laufenden
Buchführung zur Verfügung. Ein ausführlicheres Bild ergibt sich aber nur aus dem Jahresabschluss, dem die Inventurbestände zugrunde liegen.
Wer ist zum Jahresabschluss verpflichtet und wo wird es geregelt?
Gemäß §§ 242 ff. HGB (Handelsgesetzbuch) sind grundsätzlich alle Unternehmer zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften (wie GmbH und AG) und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (gemäß § 264a HGB) gelten laut §§264 ff. HGB ergänzende Vorschriften. Einzelkaufleute, die an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren an den Abschlussstichtagen nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse bzw. 50.000 € Jahresüberschuss erwirtschaften, sind nicht dazu verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende haben die Wahl, ob sie eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung aufstellen. Aus §§ 140, 141 AO ergeben sich die steuerrechtlichen Pflichten für die Aufstellung eines Jahresabschlusses.
Ein handelsrechtlicher Jahresabschluss besteht laut § 242 HGB grundsätzlich aus einer Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Der Aufbau eines Jahresabschlusses muss klar und übersichtlich sein und dementsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bzw. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen.
Funktionen eines Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss erfüllt zwei wichtige Aufgaben. Zum einen informiert er über die wirtschaftliche Lage des jeweiligen Unternehmens und zum anderen bildet er die Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Ergebnisses.
- Informationsfunktion: Auf der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Stichtag basieren die Planungen und künftigen Entscheidungen des Unternehmens. Banken und Gläubiger verwenden die Ergebnisse des Jahresabschlusses als Kriterium bei der Kreditvergabe.
- Zahlungsbemessungsfunktion: Der Jahresabschluss bildet die Grundlage bei der Ermittlung der Besteuerung des Unternehmens sowie der erfolgsabhängigen Auszahlungen (Dividenden) und die Erfolgsbeteiligungen.
- Dokumentationsfunktion: Im Jahresabschluss werden die in der Buchführung dargestellten Geschäftsvorfälle und die finanz- und leistungswirtschaftlichen Sachverhalte erfasst.
Vorbereitungen vor der Aufstellung eines Jahresabschlusses
Um die Aufstellung eines Jahresabschlusses optimal vorbereiten zu können, sollten folgende Arbeitsschritte durchgeführt werden und die Informationen vorhanden sein.
- Der tatsächliche Bestand des Vermögens und der Schulden wird in der Inventur festgestellt. In das Inventar aufgenommene Bestände werden nach der GoB bewertet und anschließend die Differenz zwischen Soll- und Istbestand herausgebucht.
- Nach der Ermittlung und Buchung von Abschreibungen fließen Wertminderungen des Anlagevermögens in den Jahresabschluss ein, ggf. sind auch Abschreibungen auf das Umlaufvermögen notwendig.
- Forderungen müssen auf ihre Bonität hin geprüft und beurteilt werden. Risiken des Forderungsausfalls werden durch Buchung der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen beachtet.
- Durch die zeitliche Rechnungsabgrenzung und die Bildung von Rückstellungen wird eine periodengerechte Erfolgsermittlung ermöglicht.
- Die Bildung von gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Rücklagen gehört auch zu den vorbereitenden Abschlussbuchungen.
Wer erstellt den Jahresabschluss und bis wann muss dieser erstellt werden?
In den meisten Fällen übernimmt die unternehmenseigene Buchhaltung oder der Steuerberater des Unternehmens die Dokumentation und Aufstellung des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Als Frist gilt hier, wie bei der Steuererklärung auch, jeweils der 31. Juli eines Jahres. Um etwas mehr Zeit zu erhalten, ist es möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen.