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Angebot

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Angebot?

Das Angebot (oder Antrag) ist eine Willenserklärung, durch die der Anbietende eine bestimmte Person zum Kauf einer bezeichneten Ware zu angegebenen Bedingungen auffordert. Angebote verpflichten Anbieter für eine gewisse Zeit, dem Käufer die Ware zu den angegebenen Bedingungen zu liefern, falls er sie bestellt.
Online – Anzeigen und Zeitungsanzeigen sind Werbung, an die Allgemeinheit gerichtet und nicht an eine bestimmte Person. Sie gelten, auch wenn sie das Wort “Angebot“ enthalten, nicht als Antrag im rechtlichen Sinn; denn der Anbieter will sich nicht verpflichten.

Dieses Bild beschreibt in Stichpunkten, was man bei einem Angebot beachten sollte.
©microtech wichtige Punkte beim Angebot

Was muss im Angebot enthalten sein?

Das Angebot soll sämtliche für den Vertragsabschluss wichtigen Punkte enthalten, sodass der Empfänger zustimmen und den Vertragsabschluss herbeiführen kann:

 Art und die Beschaffenheit der Ware: Beim Stückkauf wird die Ware vom Verkäufer vorgezeigt und beschrieben. Beim Gattungskauf – beim Kauf vertretbarer (fungibler) Waren – meistens Stapelwaren, bestehen vor allem Möglichkeiten die Beschaffenheit zu bezeichnen (Industrieprodukte mit Gütezeichen, Warenzeichen und Handelsmarken; Waren, die an der Börse gehandelt werden mit Güteklassen, Handelsklassen, Typen und Standards)

 Menge der Ware: Die Menge wird durch eine der bekannten Maßeinheiten oder durch eine der handelsüblichen Verpackungseinheiten genau festgelegt oder durch “ungefähr“ bestimmt. Die Gewichtsangaben besagen, welches Gewicht der Preisberechnung zugrunde gelegt wird: Bruttogewicht, Nettogewicht und Tara (Gewicht der Verpackung).

• Preis der Ware: Der Preis kann sich auf die Gesamtmenge oder eine Einheit beziehen. Er kann die Transportkosten ganz, teilweise oder nicht einschließen. Er kann als Nettopreis angegeben sein oder als Bruttopreis, der noch einzelne Preisnachlässe ermöglicht. Preisnachlässe sind Rabatte und Boni.

Rabatte, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Rabatte werden für den einzelnen Warenbezug bewährt und auf der Rechnung abgezogen.
Boni werden dem Verkäufer als Treuebonus oder Umsatzbonus am Ende eines Geschäftsjahres gewährt und zurückgezahlt oder gutgeschrieben.

  • Verpackung: Die Verkaufsverpackung kann als Bestandteil der Verkaufsware angesehen werden. Die Kosten sind im Preis enthalten. Die Kosten der Versandverpackung werden oft direkt oder indirekt in den Angebotspreis einkalkuliert.
  • Lieferungsbedingungen: Die Lieferzeit wird meistens vertraglich vereinbart. Die Versandkosten werden komplett oder teilweise in den Angebotspreis eingerechnet (frei Haus;frachtfrei; ab Werk)
  • Zahlungsbedingungen: Der Zeitpunkt der Zahlung wird im Kaufvertrag festgelegt. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und die Summe aller Kosten und Zuschläge enthalten.

Der Antrag soll so vollständig sein, dass als Bestellung die Worte “Antrag angenommen“ genügen. Fehlen einzelne Punkte, dann gelten die allgemeinen Bedingungen, die Einheitsbedingungen der Branche die genauen Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bzw. des HGB (Handelsgesetzbuch).

Was muss ich bei einem Angebot beachten?

Das Angebot ist formfrei – unterliegt also keinem speziellen Angebotsmuster. Mündliche, fernmündliche und telegraphische Angebote sind ebenso verbindlich wie schriftliche; doch werden sie oft schriftlich bestätigt. Dadurch werden Hör- und Übermittlungsfehler beseitigt und beweisfähige Unterlagen für mögliche Rechtsstreitigkeiten geschaffen. Trotz der relativen Formlosigkeit mit der die Erstellung eines Angebots einhergeht, empfiehlt sich dennoch der Einsatz einer ERP-Software.
Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, stehen Ihnen unsere Kollegen gerne für eine Live-Demo zur Verfügung. Wann und in welchem Umfang entscheiden Sie.

Was bedeutet angebot-freibleibend (unverbindlich)?

Will der Anbieter keine Verpflichtung eingehen, so erklärt er sein Angebot für “freibleibend“ oder “unverbindlich“. Will er sich nur in bestimmten Punkten nicht binden, verwendet er Klauseln wie “Preise freibleibend“ oder “Mengenabgabe vorbehalten“ (§145 BGB).

Wann wird ein Antrag verbindlich?

Die Bindung des Verkäufers an den noch nicht angenommenen Antrag besteht:

  • bei einem befristeten Antrag bis zum Ablauf der angegebenen Frist
  • bei einem Antrag unter Anwesenden, solange das Gespräch dauert. Der fernmündliche Antrag ist dem mündlichen gleichgestellt. Wünscht der Käufer eine Überlegungsfrist, muss er sie mit dem Verkäufer vereinbaren
  • bei einem Antrag unter Abwesenden, solange der Eingang der Antwort unter “regelmäßigen Umständen“ erwartet werden darf. Die Antwort muss möglichst gleich schnell wie der Antrag übermittelt werden. Auch die Überlegungsfrist ist der aus der Art der Übermittlung des Angebots erkennbaren Eile anzupassen (§ 147, § 148 BGB)

Wann erlischt ein Angebot?

Jedes Angebot enthält eine zeitliche Befristung. Allerdings ist es wichtig, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Antrag handelt. Die Angebote erlischen, wenn die zeitliche Befristung abgelaufen ist. Diese kann der Angebotsteller festlegen.

Warum sollte man Angebote einholen?

Angebotsvergleich: Erhaltene Angebote werden daraufhin geprüft, ob sie dem Bedarf und der Anfrage entsprechen. Da die einzelnen Lieferer unterschiedliche Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben können, ist es sinnvoll, die Anträge miteinander zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden.

Wer darf das Angebot unterschreiben?

Das Angebot darf nur vom Angebotsteller und vom Kunden unterschrieben werden. Mit seiner Unterschrift geht der Kunde einen bindenden Vertrag ein.

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