Was ist eine Eröffnungsbilanz?
Die Eröffnungsbilanz ist wichtiger Bestandteil der Buchführung und muss alle Vermögensgegenstände erfassen. Jedes größere Unternehmen ist verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, um seine finanzielle Lage abzubilden. Sie stellt die Anfangsbilanz zu Beginn des Geschäftsjahres dar und beinhaltet genau die gleichen Zahlen, wie die Schlussbilanz des vorherigen Jahres. Die Unternehmen können dadurch Fehler in der Bilanz direkt erkennen, wenn die Zahlen nicht übereinstimmen. Die deckungsgleichen Bilanzen nennt man auch Bilanzkontinuität.
Wann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden?
• Unternehmensgründung
• Neues Wirtschaftsjahr
• Inhaber- oder Gesellschafterwechsel
• Währungsänderung
• Fusion
• Wechsel der Rechtsform des Unternehmens
Wann muss eine Gründungsbilanz erstellt werden?
Eine Gründungsbilanz erstellt man, wie der Name bereits vermuten lässt, bei der Gründung eines Unternehmens. Sie gibt eine Übersicht über die Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung. Die Gründungsbilanz ist der Ausgangspunkt für die folgenden Jahresbilanzen und der Grundstein für die Buchhaltung.
Was muss in einer Eröffnungsbilanz enthalten sein?
Die Struktur der Eröffnungsbilanz legt das Handelsgesetzbuch fest und das Inventar bildet die Grundlage. Die Bilanz teilt sich in zwei Seiten, die Aktiva und die Passiva Seite auf. Auf der Aktivseite steht das Vermögen und auf der Passivseite das Kapital. Das Vermögen besteht aus dem Anlage- und Umlagevermögen. Das Anlagevermögen sind langfristige Investitionen, wie Firmenwagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA), die zu den Sachanlagen in der Eröffnungsbilanz zusammengefasst werden. Zum Umlaufvermögen zählt zum einen das Bankkonto des Unternehmens und zum anderen Waren. Diese sind nur kurzfristig verfügbar, wie Papier und Rohstoffe für die Produktion. Das Kapital besteht einerseits aus dem Eigenkapital (Stammkapital) und andererseits aus dem Fremdkapital (Schulden und Verbindlichkeiten).
Außerdem muss diese Bilanz einen Stichtag haben, zu dem sie erstellt wurde. Informationen, die ebenfalls enthalten sein müssen, sind unter anderem der Unternehmensname, Ort und Datum der Gründung, die Namen der Geschäftsführung sowie die Unterschrift der Geschäftsführung.
Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz
Der Unterschied zwischen einer Eröffnungsbilanz und dem Eröffnungsbilanzkonto liegt darin, dass eine Bilanz das Vermögen darstellt. Im Gegensatz dazu dokumentiert das Konto alle Zu- und Abnahmen des Vermögens von dem Unternehmen. Im Laufe des Geschäftsjahres erstellt man nach der Eröffnungsbilanz folglich zuerst das Eröffnungsbilanzkonto. Dieses wird noch mal in die einzelnen Bestandskonten unterteilt, um die Buchungen des Unternehmens vorzunehmen. Die Buchungen werden nicht in einem einzigen Konto vorgenommen, um die Geschäftsvorfälle übersichtlicher zu halten.
Diese Konten haben ebenfalls wieder zwei Seiten, und zwar Soll und Haben.
Das Eröffnungsbilanzkonto bildet das Spiegelbild der Eröffnungsbilanz, da die Buchungssätze immer „Soll an Haben“ lauten. Zunahmen auf der Aktivseite werden im Soll gebucht und Abnahmen im Haben. Bei Leistungen auf der Passivseite ist es genau umgekehrt. Zunahmen werden im Haben und Abnahmen im Soll verbucht:
„Aktivkonto an EBK“
„EBK an Passivkonto“
Schlussbilanz und Schlussbilanzkonto
Alle weiteren Buchungen in diesem Geschäftsjahr werden in den Bestandskonten gebucht und am Ende des Jahres werden diese Konten wieder geschlossen. Dafür ist es notwendig, dass beide Seiten des Kontos gleich groß sind. Der Endbestand muss für den Ausgleich sorgen. Anschließend werden die Endbestände der Konten an das Schlussbilanzkonto gebucht. Bei Aktivkonten steht der Endbestand im Haben und bei Passivkonten im Soll, weshalb die Buchungssätze folgendermaßen aussehen:
„SBK an Aktivkonto“
„Passivkonto an SBK“
Das gesamte System, bei dem sich immer mindestens zwei Konten ändern, nennt man auch das System der doppelten Buchführung (Doppik). Von dem Schlussbilanzkonto zur Schlussbilanz werden wieder einzelne Konten gemäß § 266 HGB Gliederung der Bilanz zusammengefasst. Das Eigenkapitalkonto ist speziell, da dieses durch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Privatkonto des Eigentümers beeinflusst wird. Dadurch ergibt sich ein Verlust oder Erfolg des Geschäftsjahres.