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Firmierung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Firmierung?

Eine Firmierung ist die Benennung eines Unternehmens. Der Name ist das Wiedererkennungsmerkmal für Kunden und Geschäftspartner und die Abgrenzung zu der Konkurrenz.

Grundsatz der Firmierung

Bei der Gründung eines Unternehmens bleibt die Frage des Firmennamens nicht aus. Der Name muss das Unternehmen widerspiegeln können, damit die Kunden und Partner den Betrieb mit diesem Namen identifizieren können. Außerdem ist er für den Rechtsverkehr und die Repräsentanz nach außen von großer Bedeutung. Die Rechtsform spielt eine entscheidende Rolle bei der Benennung des Betriebs, da sie eine verpflichtende Zusatzangabe zu dem Firmennamen ist.

• Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Unternehmen
• Individuelle Kennzeichnung
• Keine falschen Angaben

Dieses Bild zeigt erneut die Grundätze der Firmierung
Grundätze der Firmierung

Firmierung ohne Handelsregistereintrag

Wenn Sie ein Kleingewerbe betreiben, also nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können Sie keine Firmierung durchführen, da Sie offiziell nicht als Firma gelten. Sie verwenden im Geschäftsverkehr eine „Unternehmensbezeichnung“ für Werbezwecke. Für die Unternehmensbezeichnung ist der ganze Vor- und Nachname des Inhabers erforderlich. Für Freiberufler gilt fast das Gleiche wie für Kleingewerbetreibende, allerdings ist für die Unternehmensbezeichnung nur der Nachname notwendig. Außerdem ist ein Fantasiename nicht erlaubt, da die Geschäftstätigkeit ersichtlich sein muss. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist Teil der Personengesellschaften. Im Gegensatz zu den anderen Personengesellschaften ist sie aber nicht in das Handelsregister einzutragen. Genau genommen ist sie demnach ebenfalls keine Firma. Wenn sie dennoch als Firma gelten will, muss sie sich als offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister eintragen lassen.

Wahl der Firmierung

Bei der Firmierung eines Betriebs hat der Inhaber große Freiheiten. Nur einzelne Bedingungen sind hierbei zu beachten. Die gesetzlichen Vorschriften zur Firmierung sind im Paragrafen 17 ff. im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Namensfirma

Der Name einer Personen- oder Namensfirma setzt sich aus den Namen der Gesellschafter oder des Inhabers zusammen. In diesem Fall ist zu beachten keine falschen Angaben über einen Gesellschafter zu machen.

Sachname

Ein Sachname besteht aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn der Name nicht ausschließlich aus der Tätigkeit besteht, sondern noch einen Zusatz hat, wie „Top Software GmbH“.

Fantasiename

Ein frei erfundener Name ist ebenfalls möglich. Eine solche Fantasiebezeichnung kann dann auch als Marke eingetragen werden. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, dennoch ist zu beachten, dass der Kunde den Betrieb mit diesem Namen verbinden können sollte. Deshalb sollte der Name mit der Leistung verbindbar sein.

Mischname

Des Weiteren sind Mischnamen möglich. Eine Kombination kann aus einem Namen, einer Sach- und / oder einer Fantasiebezeichnung bestehen.

Unzulässige Firmierungen

  • Enthält ausschließlich eine Tätigkeitsbezeichnung
  • Gleich klingende Namen
  • Enthält falsche Angaben über das Unternehmen
  • Besteht nur aus einer Abkürzung
  • Besteht aus einer unverständlichen Buchstabenzusammensetzung
  • Zahlen, die zu einer Verwechslung führen

Tipps für die richtige Firmierung

Wichtig ist, dass der Name nicht zu lang ist, dass er im Gedächtnis bleibt und leicht zu merken ist. Außerdem sollte er individuell sein, damit eine Abgrenzung zu den Konkurrenten möglich ist. Eine Überprüfung im Internet, ob es bereits eine Firma mit einem ähnlichen Namen gibt, kann einer Ablehnung der Firmierung vom Registergericht vorbeugen. Auch eine Prüfung der zuständigen IHK kann dies bezüglich helfen. Ein Anwalt kann ebenfalls hilfreich sein, um eine Verletzung der Namensrechte anderer auszuschließen. Dadurch sind eine Klage oder eine Geldstrafe vermeidbar.

Dieses Bild zeigt die erneute Auflistung an Tipps für die Firmierung in Stichpunkten
Nützliche Tipps für die Firmierung

Schutz der Firma

Zum Schutz des Firmennamens sollte der Name als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden, dadurch können Dritte diesen nicht einfach verwenden. Bei der Gründung einer Firma, die einer anderen Firmierung sehr ähnlich ist, ist es möglich rechtlich dagegen vorzugehen. Mithilfe einer Unterlassungserklärung im Firmenmissbrauchsverfahren, einem Amtslöschungsverfahren oder einer Schadensersatzklage. Im Falle einer ausländischen Firma ist dies nicht möglich.

Firma und Geschäftsbezeichnung

Die Gesellschaftsform der Unternehmergesellschaft (UG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haben einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Gesellschaftsformen. Sie stehen als Firma mit einem Firmennamen im Handelsregister und parallel dazu dürfen sie noch eine Geschäftsbezeichnung für Marketingzwecke verwenden. Diese Bezeichnung ist häufig kürzer als der Name und ohne den Rechtsformzusatz.

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