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Geschäftsjahr

Was ist das Geschäftsjahr? Kurz und knapp erklärt

Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum – in der Regel 12 Monate – in dem ein Unternehmen seine unternehmerische Tätigkeit ausführt und durch einen Jahresabschluss (Einnahmenüberschuss-Rechnung bei Kleinunternehmern oder Bilanz) beendet. Was es alles sonst noch zum Jahresabschluss zu wissen gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Text.

Kalenderblatt Dezember mit Betonung auf dem 31. Tag | microtech.de
Was ist das Geschäftsjahr? – ©microtech 2017

Der Jahresabschluss gibt einen Überblick über den Erfolg der voran gegangenen Abrechnungsperiode, dem Geschäftsjahr. Am Ende des Geschäftsjahres erfolgt bei Handelsunternehmen das Zählen der vorhandenen vorrätigen Waren (Inventur). Diese Bestandsaufnahme ist wichtige Rechengröße zur Erfassung des gebundenen Kapitals in Waren und somit auch relevant für die Bilanz.

Das Geschäftsjahr ist die Bezeichnung im Handelsgesetzbuch (§ 240 HGB) – also dem Handelsrecht. Im Steuerrecht wird dieser Zeitraum als Wirtschaftsjahr bezeichnet.
Das Geschäftsjahr oder Wirtschaftsjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr. Bei der Neugründung eines Unternehmens – z.B. in der Jahresmitte – spricht man für den bis zum 31.12. verbleibenden Zeitraum vom Rumpfgeschäftsjahr. Das erste Geschäftsjahr wird so verkürzt, dass es zum 31.12. des Gründungsjahres endet. Am 01.01. des Folgejahres beginnt dann das erste vollständige Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr des Unternehmens.

Screenshot büro+ vom Ende des Wirtschaftsjahres | microtech.de
Wirtschaftsjahr festlegen – ©microtech 2017

Grundsätzlich kann das Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr eines Unternehmens auch vom Kalenderjahr abweichen, zum Beispiel bei Unternehmen mit saisonalen Schwerpunkten wie beispielsweise die Branche der Landwirtschaft oder bei Unternehmen, die durch ihren Mutterkonzern mit ausländischem Sitz einem anderen Geschäftsjahresmodell unterworfen sind. Für die dauerhafte Abweichung vom Kalenderjahr ist allerdings das Einverständnis des Finanzamts erforderlich (§ 4a EStG). Das Finanzamt stimmt einer abweichenden Regelung des Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres nur dann zu, wenn betriebliche oder organisatorische Gründe den Wechsel rechtfertigen.

Zum Beispiel: Herr Meier gründet im laufenden Kalenderjahr eine Firma. Das bedeutet für ihn, dass sein Geschäftsjahr so in seinem ersten Durchlauf ein Rumpfwirtschaftsjahr sein wird, bevor es sich dem normalen Kalenderjahr anpassen kann. Der Begriff Rumpfwirtschaftsjahr ist vor allem im Bereich des Steuerrechts zu finden, er beschreibt dort ein Wirtschaftsjahr, welches nicht den vollen Umfang eines klassischen Wirtschaftsjahres umfasst.

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