Alles zum Thema Geschäftsjahr – was es ist, welche Bedeutung es hat und wer einen Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr erstellen muss – lesen Sie in unserem ERP-Wiki-Beitrag.
Was ist das Geschäftsjahr? Kurz und knapp erklärt
Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum – in der Regel 12 Monate – in dem ein Unternehmen seine unternehmerische Tätigkeit ausführt und durch einen Jahresabschluss (Einnahmenüberschuss-Rechnung bei Kleinunternehmern oder Bilanz) beendet. Was es alles sonst noch zum Jahresabschluss zu wissen gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Text.
Ist ein Geschäftsjahr das gleiche wie ein Kalenderjahr?
Ein Geschäftsjahr bezeichnet den Zeitraum, über den ein Unternehmen seine Finanzen und Geschäftstätigkeiten bilanziert. Im Gegensatz zum Kalenderjahr, das vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft, muss ein Geschäftsjahr nicht unbedingt diesem Datumsrahmen folgen. Unternehmen haben oft die Freiheit, ihr Geschäftsjahr so festzulegen, dass es ihren betrieblichen Anforderungen und Branchenzyklen am besten entspricht.
Das Geschäftsjahr oder Wirtschaftsjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr. Bei der Neugründung eines Unternehmens – z. B. in der Jahresmitte – spricht man für den bis zum 31. 12. verbleibenden Zeitraum vom Rumpfgeschäftsjahr. Das erste Geschäftsjahr wird so verkürzt, dass es zum 31. 12. des Gründungsjahres endet. Am 01. 01. des Folgejahres beginnt dann das erste vollständige Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr des Unternehmens.
Grundsätzlich kann das Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr eines Unternehmens auch vom Kalenderjahr abweichen, zum Beispiel bei Unternehmen mit saisonalen Schwerpunkten wie beispielsweise die Branche der Landwirtschaft oder bei Unternehmen, die durch ihren Mutterkonzern mit ausländischem Sitz einem anderen Geschäftsjahres-Modell unterworfen sind. Für die dauerhafte Abweichung vom Kalenderjahr ist allerdings das Einverständnis des Finanzamts erforderlich (§ 4a EStG). Das Finanzamt stimmt einer abweichenden Regelung des Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres nur dann zu, wenn betriebliche oder organisatorische Gründe den Wechsel rechtfertigen.
Was ist ein Rumpfgeschäftsjahr?
Ein Rumpfgeschäftsjahr bezeichnet einen kürzeren Zeitraum als ein normales Geschäftsjahr und wird in der Regel dann verwendet, wenn ein Unternehmen seinen Geschäftsjahresbeginn oder -ende ändert. Normalerweise umfasst ein Geschäftsjahr zwölf Monate. Wenn jedoch ein Unternehmen beispielsweise von einem Kalenderjahr auf ein abweichendes Geschäftsjahr umstellt, kann es ein Rumpfgeschäftsjahr geben, das weniger als zwölf Monate umfasst.
Nehmen wir an, ein Unternehmen hat bisher sein Geschäftsjahr gleich dem Kalenderjahr geführt (1. Januar bis 31. Dezember) und möchte nun auf ein Geschäftsjahr umstellen, das am 1. April beginnt und am 31. März endet. In diesem Fall würde das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. März des Umstellungsjahres gehen, also nur drei Monate umfassen. Nach diesem Rumpfgeschäftsjahr würde dann das reguläre neue Geschäftsjahr beginnen.
Das Rumpfgeschäftsjahr ist in der Finanzberichterstattung wichtig, da es eine vollständige und kontinuierliche Aufzeichnung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ermöglicht, auch während des Übergangs zu einem neuen Bilanzierungszeitraum. Dies erleichtert die Vergleichbarkeit der Finanzberichte über unterschiedliche Perioden hinweg und stellt sicher, dass alle finanziellen Aktivitäten ordnungsgemäß erfasst werden.
Wer muss einen Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr erstellen
Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses für ein Geschäftsjahr hängt von der Rechtsform, der Größe und dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens ab. In Deutschland sind vor allem folgende Gruppen zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet:
- Kapitalgesellschaften: Dazu gehören Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Unabhängig von ihrer Größe müssen diese Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen, der eine Bilanz, eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung und einen Anhang umfasst. Kapitalgesellschaften sind auch zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet, es sei denn, sie fallen unter die Kategorie der kleinen Kapitalgesellschaften.
- Personengesellschaften: Dazu zählen offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Bei diesen Unternehmen hängt die Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses von der Größe und davon ab, ob die Gesellschaft unter das Handelsgesetzbuch (HGB) fällt. Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (zum Beispiel eine GmbH & Co. KG), müssen ebenfalls einen Jahresabschluss erstellen.
- Einzelkaufleute: Sie sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, wenn sie bestimmte Größenmerkmale überschreiten, wie in § 241a HGB festgelegt. Dies betrifft Einzelkaufleute, deren Unternehmen bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf Umsatzerlöse und Gewinn überschreiten.
- Genossenschaften: Auch sie sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.
- Bestimmte Vereine: Wirtschaftlich tätige Vereine, die einen Geschäftsbetrieb von wirtschaftlicher Bedeutung führen, müssen ebenfalls einen Jahresabschluss erstellen.
Der Jahresabschluss muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und in Deutschland nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt werden. Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie bestimmte andere Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss zusätzlich nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufstellen, wenn ihre Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden.