Was ist GoB und GoBD?
GoB ist die Abkürzung für „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“. Mit diesen Grundsätzen werden zum Teil geschriebene (kodifizierte) und zum Teil ungeschriebene (nicht kodifizierte) Regeln zur Buchführung und Bilanzierung umfasst. Sie sind teilweise rechtlich im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert, ergeben sich aber auch durch die Praxis, durch die deutsche Rechtsprechung sowie durch Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden.
GoBD ist die Abkürzung für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenschutz. Diese Grundsätze ergänzen steuerrechtlich die GoB um die Regeln, die speziell für die elektronische Buchführung gelten.
Die kodifizierten GoB, die bei der Buchführung, bei der Inventur und beim Jahresabschluss berücksichtigt werden müssen, sind systematisch unterteilt in Rahmen-, Abgrenzungs- und ergänzende Grundsätze:
Rahmengrundsätze der GoB
Sie enthalten die Richtlinien für die Buchführung und die Rechnungsstellung.
Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit:
Die Geschäftsvorfälle müssen tatsächlich stattgefunden haben und objektiv aus den Büchern hergeleitet werden können.
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit:
Die Buchführung muss klar und übersichtlich dargelegt sein, sodass sachverständige Dritte die Vorgänge nachvollziehen können.
Grundsatz der Einzelbewertung:
Alle Vermögensgegenstände und Schulden müssen einzeln und unabhängig voneinander bewertet werden. Gruppenbewertungen werden aber in bestimmten Fällen zugelassen.
Grundsatz der Vollständigkeit:
Es müssen alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle im Jahresabschluss erfasst sein.
Diese beinhalten:
- Die jährliche Erfassung der tatsächlichen Bestände durch eine Inventur.
- Intensive Preisbeobachtung auf den Märkten, um negativen Preisentwicklungen Rechnung tragen zu können.
- Beobachtung und Analyse aller relevanten Risiken, um diese im Jahresabschluss berücksichtigen zu können.
Grundsatz der Wertaufhellung:
Hierin ist festgelegt, ob bzw. wie Informationen in den Jahresabschluss einfließen, die der Kaufmann erst nach dem Bilanzstichtag erhalten hat.
Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit:
Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah und chronologisch verbucht werden.
Grundsatz der Sicherheit:
Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß archiviert werden.
Belegprinzip:
Jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg zugrunde liegen.
Abgrenzungsgrundsätze
Die Abgrenzungsgrundsätze definieren hauptsächlich den Zeitpunkt der Erfassung von Gewinnen, Verlusten, Aufwendungen und Erträgen.
Realisationsprinzip:
Der Gewinn gilt erst dann als entstanden oder realisiert, wenn der Erlös am Ende einer Leistungserbringung verzeichnet wurde.
Imparitätsprinzip:
Verluste müssen bereits zu dem Zeitpunkt berücksichtigt werden, zu dem sie prognostiziert werden können, zum Beispiel Verluste aus schwebenden Geschäften.
Grundsatz der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung (Periodenabgrenzung):
Alle Aufwendungen und Erträge sind dem Geschäftsjahr zuzurechnen, in dem sie entstanden sind.
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung legen Vorgaben zur Bilanzführung im Rahmen der doppelten Buchführung fest.
Bilanzklarheit:
Die Bilanz muss eindeutig und klar gegliedert sein.
Bilanzwahrheit:
Die Bilanz muss vollständig – und somit wahr – sein.
Bilanzkontinuität:
Die Bilanz muss immer auf dieselbe Art und Weise gegliedert werden.
Bilanzidentität:
Die Schlussbilanz des letzten Jahres und die Eröffnungsbilanz des neuen Jahres müssen immer identisch sein.