Geschäftsvorfälle – nicht so dramatisch, wie es sich anhört
Der Begriff „Geschäftsvorfall“ ist vielleicht ein wenig irreführend. Ein „Vorfall“ im „Geschäft“ – das klingt erstmal nach Aufregung, nach einer Störung im Betriebsablauf. Dabei kommen Geschäftsvorfälle in fast jedem Unternehmen täglich vor.
Was genau ist eigentlich ein Geschäftsvorfall?
Per Definition ist ein Geschäftsvorfall ein Vorgang, der Einfluss auf das Vermögen eines Unternehmens hat. Dabei kann das Unternehmensvermögen steigen oder sinken; ebenso gibt es Geschäftsvorfälle, die die Höhe des Vermögens nicht verändern. Das klingt zunächst merkwürdig, denn wenn die Höhe gleichbleibt, dann kann man ja eigentlich nicht von einem „Einfluss auf das Unternehmensvermögen“ sprechen, oder? Bei der Klärung dieser Frage helfen ein paar anschauliche Beispiele.
Geschäftsvorfälle, die das Unternehmensvermögen verändern
Ein typisches Beispiel eines Geschäftsvorfalls, der das Vermögen eines Unternehmens senkt, ist das Bezahlen einer Rechnung, die zum Beispiel ein Dienstleister gestellt hat. Wenn das Unternehmen dagegen selbst eine Rechnung stellt, die dann ein Kunde des Unternehmens bezahlt, handelt es sich analog dazu um einen Geschäftsvorfall, der das Vermögen steigert. Diese erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle nennt man auch Aktiv-Passiv-Minderung bzw. Aktiv-Passiv-Mehrung.
Aktivtausch und Passivtausch – auch das sind Geschäftsvorfälle
Zusätzlich gibt es aber auch den „Aktivtausch“ und den „Passivtausch“. Das sind erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle, bei denen das Gesamtvermögen unangetastet bleibt, sich aber die Werte der einzelnen Aktiva- bzw. Passiva-Positionen verändern. Dazu ein Beispiel: Ein Unternehmen entnimmt aus der Aktiva-Position „Umlaufvermögen“ Geld, um es in Maschinen (die zur Position „Anlagevermögen“ gehören) zu investieren. Dadurch erhöht sich der Wert der des Anlagevermögens um die gleiche Summe, um die das Umlaufvermögen sinkt; das Gesamtvermögen bleibt gleich, es handelt sich um einen Geschäftsvorfall der Kategorie „Aktivtausch“. Genauso funktioniert das auch auf der Passiva-Seite der Bilanz, dann handelt es sich um einen Passivtausch.
Was Sie als Unternehmer beachten müssen
Wenn Ihr Unternehmen bilanzierungspflichtig ist, muss jeder Geschäftsvorfall, egal ob erfolgswirksam oder erfolgsneutral, als Buchungssatz in den Büchern verzeichnet werden. Bei der Einnahmenüberschussrechnung müssen dagegen – bis auf wenige Ausnahmen – nur die erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle verzeichnet werden.