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Kurzarbeitergeld

Mit Kurzarbeitergeld vorübergehende Krisen besser bewältigen

Was tun, wenn im Unternehmen plötzlich keine Arbeit mehr da ist? Das passiert häufiger als man denkt und kann die verschiedensten Gründe haben: Ein wichtiger Rohstoff für die Produktion ist vorübergehend nicht auf dem Markt erhältlich. Oder eine Naturkatastrophe legt die Produktionsstätte lahm. Um diese Phase mit möglichst wenig Schaden zu überstehen, unterstützt der Staat betroffene Unternehmen mit Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeitergeld - Was ist das?
So funktioniert das Kurzarbeitergeld in der Praxis

Kurzarbeit – sinnvolle Maßnahme zum Arbeitsplatzerhalt

Kurzfristige Auftragslöcher können Unternehmen leicht an den Rand des Ruins bringen. Um eine solche vorübergehende Krise zu meistern und zahlungsfähig zu bleiben, wird oft als erstes am großen Kostenfaktor Personal gespart. Leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter müssen das Unternehmen verlassen, obwohl schon in wenigen Wochen die Auftragslage wieder rosig aussehen könnte. Dass dies weder für das Unternehmen noch für die betroffenen Mitarbeiter eine akzeptable Situation ist, dürfte klar sein. Eine mögliche Lösung: Kurzarbeit. Für die Dauer der Auftragsflaute ruht die Arbeit entweder ganz oder wird drastisch zurückgefahren; dementsprechend sinken die Lohnkosten.

Der Staat hilft mit Kurzarbeitergeld

Unternehmen, die auf Kurzarbeit umstellen, können auf die Hilfe des Staates bauen. Denn natürlich hat der ein hohes Interesse daran, dass bestehende Beschäftigungsverhältnisse bestehen bleiben. Deshalb finanziert die Bundesagentur für Arbeit das sogenannte Kurzarbeitergeld für die betroffenen Mitarbeiter, um die entstandenen Verdienstausfälle zu kompensieren.

So funktioniert das Kurzarbeitergeld in der Praxis

Unternehmen müssen Kurzarbeit unverzüglich bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser jedoch vorher zustimmen. Ohne Betriebsrat bedarf es einer schriftlichen Einheitsregelung, der die Mitarbeiter schriftlich zustimmen müssen. Das Kurzarbeitergeld beträgt bei Arbeitnehmern ohne Kinder 60% der Netto-Gehaltsdifferenz. Das bedeutet: Ein Arbeitnehmer, der regulär 1.800 € netto verdient, erhält nun aufgrund der Kurzarbeit nur noch 1.200 € netto. Die Differenz zum regulären Netto-Gehalt beträgt 600 €. Davon erhält er 60 %, also 360 € als Kurzarbeitergeld. Bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind erhöht sich der Prozentsatz auf 67 %.

Konjunkturelles und saisonales Kurzarbeitergeld

Neben den bisher erwähnten Fällen der konjunkturellen Kurzarbeit gibt es auch noch die Saison-Kurzarbeit. Diese gilt für Betriebe des Baugewerbes, Dachdeckerbetriebe, Gerüstbauer und Garten- und Landschaftsbauer. Der witterungsbedingte Arbeitsausfall in den Wintermonaten Dezember bis März und die daraus resultierende Minderung des Arbeitsentgelts wird durch das Saison-Kurzarbeitergeld abgefedert. Die prozentualen Sätzen sind dieselben wie beim konjunkturellen.

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