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Gewinn- und Verlustrechnung

Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)?

Die Gewinn- und Verlustrechnung (kurz GuV) ist neben der Bilanz ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Erträge und Aufwendungen im entsprechenden Wirtschaftsjahr gegenübergestellt. Das Ergebnis der GuV stellt den unternehmerischen Erfolg der betrachteten Periode dar. Wenn die Erträge in der GuV überwiegen, hat das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, ansonsten wurde das Geschäftsjahr mit einem Verlust abgeschlossen.

Die Aufstellung der GuV gibt wieder, woher die Erträge eines Unternehmens stammen oder wie die Verluste entstanden sind.

Rechtliche Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung

Gemäß § 242 Abs. 2 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, am Ende eines Geschäftsjahres seine Aufwendungen und Erträge gegenüberzustellen. In § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB wird einen Einblick in die Ertragslage des jeweiligen Unternehmens gefordert. Die Gewinn- und Verlustrechnung bietet diesen Einblick, deshalb muss sie klar und übersichtlich gegliedert werden.

System der doppelten Buchführung bei der GuV

Basierend auf dem System der doppelten Buchführung hat eine Gewinn- und Verlustrechnung zwei Seiten. Alle Aufwendungen werden im Soll und die Erträge entsprechend auf Haben verbucht. Der Aufbau der GuV kann nach der Konten- oder nach der Staffelform erfolgen.
Bei der Kontenform wird das Ergebnis als Saldo auf den jeweiligen Kontenseiten gezeigt, das heißt, auf der Sollseite bei Gewinn und auf der Habenseite bei Verlust. Bei der Staffelform werden die einzelnen Positionen untereinander aufgeführt. Mithilfe von Fortschreibungen wird in mehreren Zwischenschritten ein Ergebnis in der jeweiligen Periode ermittelt. Sobald eine Darstellungsform gewählt ist, muss diese beibehalten werden.
§ 275 HGB schreibt für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die nach dem HGB als Kapitalgesellschaften zu behandeln sind, die Staffelform vor, sodass diese Form grundsätzlich für alle Gesellschaftsformen empfohlen wird.

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Grafik – Gewinn- und Verlustrechnung ©microtech 2017

Gesamtkostenverfahren (GKV) und Umsatzkostenverfahren (UKV)

Bei der Berechnung der GuV kann zwischen zwei Verfahren gewählt werden, dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und dem Umsatzkostenverfahren (UKV).
Das Gesamtkostenverfahren gibt Umsatzerlöse sowie die Bestandsänderungen und sonstige betriebliche Erträge wieder. Der Aufwand, aufgeschlüsselt nach Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betrieblichen Aufwendungen, wird davon abgezogen. Nach der Berücksichtigung weiterer Aufwände und Erträge wird am Ende der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag errechnet.

Im Umsatzkostenverfahren wird hingegen aus den Umsatzerlösen und den Herstellungskosten der verkauften Produkte in einem ersten Schritt das Bruttoergebnis des Umsatzes ermittelt. Anschließend werden vom Bruttoergebnis die Vertriebskosten, Verwaltungskosten und weitere Aufwände subtrahiert und die Erträge addiert. Am Ende des Umsatzkostenverfahrens wird ein Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag ausgewiesen.

Vergleich der beiden Verfahren

Beim Gesamtkostenverfahren werden sämtliche Aufwendungen sämtlichen Erträgen gegenübergestellt, unabhängig davon, ob die Produkte auch in der betrachteten Periode verkauft worden sind. Beim Umsatzkostenverfahren werden dagegen die Aufwendungen nur den tatsächlich verkauften Produkten gegenübergestellt. Sollten die Produkte noch nicht verkauft worden sein, werden die Erträge bzw. Aufwendungen nicht erfasst.

Ein weiterer entscheidender Unterschied der Verfahren liegt in der Gruppierung der Kostenarten. Das Gesamtkostenverfahren gliedert nach den Kostenarten (Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen). Das Umsatzkostenverfahren ordnet die Kosten nach den Funktionsbereichen (Produktion, Vertrieb, Verwaltung).
Unter der Voraussetzung, dass die Bestände nach den gleichen Kriterien bewertet worden sind, führt die Berechnung nach beiden Verfahren zu dem gleichen Jahresergebnis.

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