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Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Was ist eine GmbH?

Der Begriff GmbH begegnet einem im Berufsleben immer wieder. Doch was genau ist eine GmbH? GmbH bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die GmbH ist eine Unternehmensform, ähnlich wie eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft und gehört somit zu den Kapitalgesellschaften.

Rechtliche Grundlage einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine GmbH ist eine Handelsgesellschaft nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Dementsprechend bildet das GmbH-Gesetz die rechtliche Grundlage für eine GmbH. Gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG ist eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung eine juristische Person. Folglich entstehen für sie daraus auch Rechte und Pflichten, sodass eine GmbH zum Beispiel vor Gericht klagen oder auch Eigentum erwerben kann.

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Grafik eines Gesellschafters mit Mindesteinlage | microtech.de

Gesellschaft mit beschränkter Haftung ©microtech 2017

Für die Gründung sowie für die Eintragung einer GmbH wird mindestens eine Person benötigt (Ein-Personen-GmbH), aber es können auch nach Belieben weitere Personen, bei der Gründung mit von der Partie sein. Diejenigen Personen, die an einer GmbH Gründung beteiligt sind, nennt man Gesellschafter oder Kommanditisten. Ein Gesellschafter kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.

Haftung einer GmbH

Eine GmbH haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern. Die Haftung des jeweiligen Gesellschafters ist auf den Betrag, den er bei der Gründung eingezahlt hat, beschränkt. Das heißt, das private Vermögen des Gesellschafters wird hierbei nicht berücksichtigt. Diese Tatsache macht die Unternehmensform der GmbH zu der beliebtesten Gesellschaftsform in mittelständischen Betrieben in Deutschland.

Inhalt der Satzung einer GmbH

Bei der Gründung vereinbaren die Kommanditisten einen Gesellschaftsvertrag, die so genannte Satzung, mit folgenden Inhalten:

  1. Firmennamen inkl. der Kennzeichnung als GmbH
  2. Sitz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland
  3. Gegenstand der Gesellschaft, d. h. für welchen gesetzlich zulässigen Zweck wurde die GmbH gegründet
  4. Höhe des Stammkapitals
  5. Höhe des jeweiligen Anteils der Gesellschafter am Stammkapital

Eine GmbH muss zwingend aus mindestens zwei Organen bestehen, dem Geschäftsführer als handelndes Organ und der Gesellschafterversammlung als entscheidendes Organ. Beschlüsse der Gesellschafter werden im Rahmen der Gesellschafterversammlung beschlossen.

Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung als Organe der GmbH | microtech.de

Satzung einer GmbH ©microtech 2017

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