Lohnsteuerfreibetrag - Was ist das? Definition | microtech
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Lohnsteuerfreibetrag

Was ist der Lohnsteuerfreibetrag?

Lohnsteuerfreibeträge sind für Arbeitnehmer ein sinnvolles Mittel, die Steuerlast zu senken, denn durch sie wird das Bruttogehalt virtuell gesenkt. Der zu versteuernde Betrag wird also kleiner und das monatliche Nettogehalt erhöht sich. Einziger Nachteil: Wer Steuerfreibeträge nutzt, MUSS zwingend einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben. Doch dieser Aufwand kann sich durchaus lohnen, wenn am Ende deutlich mehr Geld auf dem Gehaltskonto landet.

Welchen Zweck haben Steuerfreibeträge?

Steuerfreibeträge wurden vom Gesetzgeber hauptsächlich aus zwei Gründen eingeführt: Zum einen dienen sie zur Vereinfachung des Steuersystems; zum anderen sollen sie den Steuerzahler entlasten. Bestes Beispiel hierfür ist der sogenannte Grundfreibetrag auf die Einkommenssteuer. Dieser wird regelmäßig angepasst und beträgt zurzeit 8.820 €. Das bedeutet: Nur das Jahreseinkommen, das darüber liegt, muss versteuert werden, die 8.820 € selbst bleiben steuerfrei. Der Grundfreibetrag steht jedem Arbeitnehmer automatisch zu und muss nicht beantragt werden. Seine Beanspruchung verpflichtet auch nicht – im Gegensatz zu den meisten anderen Freibeträgen – zur Abgabe einer Steuererklärung.
 

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Das sind die wichtigsten Steuerfreibeträge

Neben dem Grundfreibetrag gibt es noch eine Reihe weiterer Freibeträge – hier nur ein paar Beispiele:

  • Reisekosten
  • Kosten für Berufskleidung
  • Kosten für Weiterbildung, Bücher oder Zeitschriften
  • Ausbildungskosten
  • Spenden
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhalt für einen Angehörigen

Um als Freibeträge anerkannt zu werden, müssen die Kosten jeweils die Summe von 600 € überschreiten. Es gibt aber auch Freibeträge, bei denen diese Grenze nicht gilt, zum Beispiel bei Handwerkerkosten oder den Kosten für eine Haushaltshilfe.

So funktionieren die Steuerfreibeträge in der Praxis

Wer sich einen Steuerfreibetrag – neben dem automatisch gewährten Grundfreibetrag – in seine Steuerkarte eintragen lassen will, der muss ein 6-seitiges Formular ausfüllen und dieses zusammen mit Belegen für die Ausgaben beim Finanzamt einreichen.

Achtung bei den sogenannten Werbungskosten (Reisekosten, Kosten für Arbeitskleidung, Fachliteratur etc.): Da es hier schon einen automatischen Pauschalbetrag von 1.000 € gibt, muss hier sogar eine Grenze von 1.600 € überschritten sein, damit diese Kosten als Freibetrag geltend gemacht werden können.

Alternativ zu den eingetragenen Freibeträgen kann der Steuerzahler natürlich auch alle Kosten erst in der jährlichen Steuererklärung angeben, dann erhält er die Steuerersparnis anstelle des monatlich erhöhten Nettogehalts als einmalige Rückzahlung.

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