Gesetzliche Änderungen im Bereich Lohn Juli 2019 | microtech GmbH
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Änderungen im Bereich Lohn Juli 2019

Gesetzliche Änderungen im Bereich Lohn zum 01.07.2019

Gesetzliche Änderungen im Bereich Lohn zum 01.07.2019

Zum 01.07.2019 wird es gesetzliche Änderungen im Bereich Lohn geben. Die Veröffentlichung der dazugehörigen microtech Software Version ist für Ende Juni geplant.

Was ändert sich zukünftig?

Ab dem 01.07. wird die Gleitzone in „Übergangsbereich“ umbenannt. Mit dieser Neuerung wird auch die Grenze von aktuell 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben. Dadurch sind gegebenenfalls mehrere Ihrer Arbeitnehmer von dieser Änderung betroffen.

Bis zu einem Entgelt von 1.300 Euro werden die Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer selbst von einem geminderten Brutto getragen. Für die Rente fließt allerdings das höhere, tatsächliche Brutto ein. Eine Aufstockung in der Rentenversicherung ist somit nicht mehr nötig. Detailliertere Informationen erhalten Sie mit der Veröffentlichung der Version.

Was sich 2019 im Bereich Lohn und Gehalt sonst noch geändert hat, erfahren Sie in unserem Beitrag: Gesetzliche Änderungen bei Lohn und Gehalt 2019

Sofern sich Daten bezüglich Ihres Betriebs ändern (zum Beispiel Adressänderung oder Rechtformänderung), sind Sie dazu verpflichtet, dies der Bundesagentur für Arbeit zu melden. In der Vergangenheit war die Meldung der neuen Daten unter Umständen freiwillig. Ab dem 01.07.2019 gilt eine Unterlassung diesbezüglich allerdings als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt. Zusätzlich muss das Ereignisdatum, zu dem die Änderungen der Daten eintreten, mit angegeben werden. Diesbezüglich erhalten Sie mit der Veröffentlichung der Version ebenfalls genauere Informationen.
Die Pfändungsfreigrenzen, die sich alle 2 Jahre ändern, haben zum 01.07.2019 wieder ihren Turnus. Die neuen Freigrenzen werden, wie gewohnt, rechtzeitig in die aktuelle Version eingearbeitet und enthalten sein.

(Siehe hierzu SGB, Besprechungsergebnisse des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund zu Fragen des gemeinsamen Meldewesens, gemeinsame Grundsätze nach §28b (1) S. 1 Nr. 1-3 SGB IV und gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung.)

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