Gesetzliche Änderungen bei Lohn und Gehalt 2019 - microtech GmbH
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Jahresaktualisierung 2019 Im Bereich Lohn

Gesetzliche Änderungen bei Lohn und Gehalt 2019

Gesetzliche Änderungen bei Lohn und Gehalt 2019

Das neue Jahr bringt viele Veränderungen im Bereich Lohn und Gehalt mit sich, die bei unserer Software Programmoptimierungen mit sich ziehen. Deshalb sprechen wir heute mit unserer Expertin für den Bereich Lohn Daniela Spindler, Product Owner Lohn.

Hallo Daniela, Lohn ist ja ein faszinierendes Thema. Was macht den Bereich Lohn deiner Meinung nach so interessant?

Hallo Matthias, ob es um Anwender oder um die Gesetzgebung geht, der Lohn wird nie langweilig. Lohn schläft nie und es gibt immer neue interessante Sachverhalte.

Deshalb beschäftigen wir uns heute auch mit den Programmoptimierungen in unserer ERP-Software, die diese Änderungen mit sich bringen. Da hat sich nämlich etwas bei der Rückrechnungstiefe geändert, denn es geht jetzt nicht mehr ganz so weit zurück wie zuvor?

Richtig. Bisher konnte man bis zum Startdatum Rückrechnungen und Nachberechnungen vornehmen. Jetzt ist es so, dass nur noch das aktuelle Kalenderjahr und die vier Vorjahre betroffen sind. Das bedeutet es können nur noch für diesen Zeitraum Korrekturen oder Nachberechnungen erstellt werden.

Jahresaktualisierung 2019: Rückrechnungstiefe

Auch für den Stammdatenabruf gibt es eine Programmoptimierung. Dieser musste bisher im Januar gemacht werden. Jetzt haben Anwender etwas mehr Zeit?

Genau. Bis jetzt musste der Stammdatenabruf vor der Januarabrechnung gestellt werden, denn anders war die Januarabrechnung nicht möglich. Das ist jetzt gelockert worden, sodass er nicht mehr zwingend vor der Januarabrechnung gemacht werden muss. Trotzdem empfehlen wir einen Stammdatenabruf, so früh wie möglich im Jahr zu stellen, da die Software alte Gefahrtarifstellen aus dem Vorjahr übernimmt und solange damit rechnet bis die Neuen kommen. Bei Änderungen oder neuen Gefahrtarifstellen gibt es dadurch erhebliche Nachberechnungen und Korrekturen, die mit einem frühzeitigen Stammdatenabruf vermieden werden können.

Jahresaktualisierung 2019: Stammdatenabruf

Soweit zu den Programmoptimierungen. Kommen wir zu den Änderungen, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Bei den kurzfristig Beschäftigten sollte es ja eine Änderung geben, es wurde aber eher eine bestehende Übergangsregelung verfestigt?

Kurzfristig Beschäftigte hatten bisher 2 Monate oder 50 Arbeitstage als Grundlage. In einer Übergangszeit wurde die Arbeitszeit auf 70 Tage und 3 Monate angehoben. Diese Übergangsfrist hätte eigentlich zum 1.1.2019 enden sollen. Allerdings hat der Gesetzgeber nun beschlossen, dass die 70 Arbeitstage und 3 Monate für kurzfristig Beschäftigte gelten.

Jahresaktualisierung 2019: kurzfristige Beschäftigung

Wie sieht es bei der Arbeitslosenversicherung aus? Da gibt es in diesem Jahr auch einen neuen Beitragssatz?

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt jetzt 2,5 %, wurde also gesenkt. Dafür ist aber der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf 3,05 % erhöht worden. Das heißt, im Grunde genommen spart der Arbeitnehmer in diesem Bereich leider nicht.

Jahresaktualisierung 2019: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Ein Thema, das viele Menschen bewegt, ist das Thema geschäftliches Essen. Hier muss man bei der Lohnsteuererklärung beachten, ein M anzugeben. Was hat es damit auf sich?

Wer auf einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit zu sich nimmt, muss diese in der Lohnsteuerbescheinigung angeben, und zwar in Form des Großbuchstabens M.

Jahresaktualisierung 2019: geschäftliche Mahlzeiten

Auch beim Zusatzbeitrag gibt es eine Änderung. Hier wird der Beitragssatz jetzt aufgeteilt?

Richtig. Der Arbeitnehmer kann beim Zusatzbeitrag sparen. Den Beitrag gibt es seit 2015 und wurde bisher vom Arbeitnehmer alleine getragen. Ab 2019 übernimmt der Arbeitgeber eine Hälfte des Beitrags.

Jahresaktualisierung 2019: Zusatzbeitrag

Das Programm prüft jetzt auch, ob bei den aktiven Einzugsstellen schon die Werte für das neue Jahr hinterlegt sind. Wie sieht das aus?

Krankenkassen ändern sehr häufig ihre Umlagebeitragssätze und um sicherzustellen, dass unsere Anwender den aktuellen Beitragssatz hinterlegt haben, also auch mit dem richtigen Umlagesatz abrechnen und so nicht später Nachforderungen und Korrekturen machen müssen, wird jetzt geprüft, ob der aktuelle Beitragssatz hinterlegt ist. Ist er das nicht, wird der Anwender darauf hingewiesen.

Jahresaktualisierung 2019: Prüfung der Beiträge

Soviel also zu den sofortigen Änderungen. Was erwartet uns jetzt noch im kommenden Jahr?

Um einen kurzen Ausblick in 2019 zu geben, gibt es zu sagen, dass es im Bereich der Gleitzone erhebliche Änderungen geben wird. Der Bereich wird dann umbenannt in Übergangsbereich und auch die Grenzen werden erhöht. Außerdem wird sich die Berechnung zur Rentenversicherung ändern. Aber unsere Anwender werden natürlich rechtzeitig vorab informiert und finden die neuen Funktionen dann auch im Programm.

Jahresaktualisierung 2019: Ausblick

Vielen Dank, Daniela, für den interessanten Einblick in den Bereich Lohn!

Die schriftliche Version der Änderungen finden Anwender unserer Software auch noch einmal bei uns im Service-Portal ausführlich als PDF im Download-Center. Wenn Sie die neueste Version der Software schon nutzen, finden Sie alle Informationen auch in der Hilfe.

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Das Wichtigste in Kürze

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und zum Herunterladen als PDF für Sie bereitgestellt.

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