Was ist das?
Als Abschreibung wird im Rechnungswesen die Wertminderung von Vermögensgegenständen innerhalb eines Betriebs bezeichnet. Bestimmte Anlagen (Maschinen oder andere Gebrauchsgegenstände) können durch Verschleiß, Preisverfall oder Beschädigung an Wert verlieren. In der Bilanz setzt ein Unternehmen Wertminderungen als Abschreibung fest.
Abschreibung von Wirtschaftsgütern
Bestimmte Investitionen dürfen Sie nicht abschreiben. Von der Abschreibung ausgeschlossen sind:
- Vermögenswerte, die keinerlei Abnutzungserscheinungen unterliegen
- Erworbene Grundstücke
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (hier gelten andere Vorschriften)
Zur planmäßigen Abschreibung gehören sämtliche Vermögensanlagen, die von Verschleiß oder Wertminderung durch Witterung betroffen sind. Bei Gütern, die mit hohen Anschaffungskosten verbunden sind, haben Sie jährlich die Möglichkeit, einen Teil des Wertes abzuschreiben. Diese Regelung zur Abschreibung besteht deshalb, weil die Abnutzung die Anlage nicht unbr
Die Abschreibungsdauer
Der Zeitraum über den Sie Wirtschaftsgüter abschreiben können, ist abhängig von der Art des Gegenstandes. Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht regelmäßig die sogenannte AfA-Tabellen. Hier werden die regulären Abschreibungsdauern aufgeführt. Die Buchführung eines Unternehmens kann sich an diesen Tabellen orientieren. Dort finden Sie Informationen über die Dauer der Abschreibungen für Baugewerbe, chemische Industrie, Bekleidungsindustrie, Sektkellereien und unzählige weitere. Die Werte der AfA-Tabellen sind nicht rechtsverbindlich, sondern dienen als Orientierung. Werden Vermögensgegenstände selten genutzt und haben dadurch eine geringere Abnutzung, verlängert sich demnach auch die Dauer der Abschreibung.
Abschreibung - Methoden im Überblick
- Degressive Abschreibung: Bei der degressiven Abschreibung wird die Wertminderung durch Abschreibung mit kontinuierlich fallenden Jahresbeträgen erfasst. Die degressive Abschreibung ist nur für Wirtschaftsgüter gültig, die vor dem 31. Dezember 2010 angeschafft wurden.
- Direkte Abschreibung: Eine Buchungstechnik, bei der das Anlagekonto um die Abschreibung gemindert wird.
- Indirekte Abschreibung: Bei dieser Buchungstechnik erfolgt die Abschreibung über einen Passivposten gegen ein separates Konto
- Lineare Abschreibung: Die lineare Abschreibung ist die Regelform der Abschreibung im Steuerrecht und Bilanzrecht. Sie erfasst die Wertminderung mit jährlich gleichbleibenden Beträgen.
- Leistungsbezogene Abschreibung: Hierbei handelt es sich um eine Abschreibungsmethode für Anlagegüter deren Leistungen erhebliche Schwankungen aufweisen.
- Planmäßige Abschreibung: Die planmäßige Abschreibung erfolgt über eine bestimmte Nutzungsdauer, die im Vorhinein festgesetzt wird. Sie orientiert sich zum Teil an den Vorgaben der AfA-Tabellen.
- Außerplanmäßige Abschreibung: Die außerplanmäßige Abschreibung erfasst Abnutzungen, die nicht planmäßig auftreten.
- Kalkulatorische Abschreibung: Hier wird der tatsächliche Werteverzehr berechnet.