Insolvenzantrag - Was ist das? - microtech GmbH
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Insolvenzantrag

Was ist das?

Bei einer Zahlungsunfähigkeit, also bei einer Insolvenz, ist das Unternehmen verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Grundsätzlich sind der Insolvenzantrag und das damit folgende Insolvenzverfahren dazu da, um Unternehmen wieder schuldenfrei und geschäftsfähig zu machen. Es gibt zwei verschiedene Arten. Zum einen die Privatinsolvenz für Privatpersonen und zum anderen die Regelinsolvenz für Unternehmen.

Insolvenzantrag – Das sind die Voraussetzungen

Wo ist der Insolvenzantrag zu stellen?

Die Antragstellung erfolgt beim Insolvenzgericht. Daraufhin ist das Insolvenzverfahren eröffnet, wodurch Gläubiger und Gesellschafter des Unternehmens geschützt werden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit auch die Insolvenzbekanntmachung erfolgt. In der Regel dauert das Insolvenzverfahren nach der Antragsstellung etwa vier bis acht Jahre.

Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag

  • Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Antrag durch eine natürliche oder juristische Person
  • Eigen- oder Fremdantrag der Insolvenz
  • Übersicht über alle Gläubiger
  • Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen
  • Nachweis des Scheiterns eines außergerichtlichen Einigungsversuchs § 305 InsO

Wann Insolvenzantrag stellen?

Spätestens drei Wochen nach dem Identifizieren des Grunds für die Insolvenz muss der Insolvenzantrag schriftlich oder bei einem Amtsgericht zu Protokoll gestellt werden. Er ist an keine Form gebunden. Hält ein Unternehmen die Frist nicht ein, macht es sich damit strafbar wegen einer Insolvenzverschleppung.

Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?

Normalerweise stellt der Schuldner den Insolvenzantrag bei einer Zahlungsunfähigkeit. Besteht nur eine drohende Insolvenz, ist dem Unternehmen selbst überlassen, ob es einen Antrag stellt oder nicht. Der Insolvenzgläubiger hat allerdings auch die Möglichkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn er nachweisen kann, dass noch eine offene Forderung gegen den Schuldner besteht. Für Privatpersonen ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz freigestellt. Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist die Regelinsolvenz anzumelden, außer wenn die Tätigkeit in Zukunft eingestellt werden soll. In diesem Fall reicht auch eine Privatinsolvenz aus.

Was zu beachten ist

Nicht immer ist das Unternehmen selbst an einer Insolvenz Schuld. Häufig kommt es zu unvorhersehbaren Entwicklungen, welche die finanziellen Mittel beeinflussen und dadurch zur Zahlungsunfähigkeit führen. Auch durch eine schlechte Wirtschaftslage ist eine Insolvenz manchmal nicht vermeidbar. In einem solchen Fall muss nicht einmal ein aktiver Fehler des Unternehmens vorliegen. Des Weiteren ist eine Insolvenz nicht gleich der Ruin einer Firma. Die Insolvenz ist ein Prozess, der die Unternehmen unterstützt, Sanierungen durchzuführen, um wieder zahlungsfähig zu werden und das Geschäft weiterzuführen.

Ablauf des Insolvenzverfahrens

  • Insolvenzantrag
  • Insolvenzeröffnung
  • Prüfung des Unternehmens durch einen Insolvenzverwalter
  • Durchführung von Sanierungen
  • Abschließen des Insolvenzverfahrens
Insolvenzverfahren – So ist der Ablauf

Wie geht es nach dem Insolvenzantrag weiter?

Nach dem Antrag erfolgt ein vorläufiges Insolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Unternehmens kontrolliert. Er ist dafür verantwortlich die Geschäftstätigkeit zu sichern, sofern dies möglich ist. Während der Prüfung können bereits Sanierungen stattfinden allerdings muss der Insolvenzverwalter spätestens nach der Prüfung ein Gutachten ausstellen, welches Möglichkeiten der Betriebsfortführung und Sanierung beinhaltet. Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu erwirtschaften, wird das Verfahren eingestellt. Demnach gilt das Unternehmen dann offiziell als pleite und es kommt zu einer Auflösung.

Was geschieht nach der Insolvenzeröffnung?

Nach der Eröffnung legt das Insolvenzgericht einen Berichts- und Prüftermin fest. Außerdem findet eine Gläubigerversammlung statt, bei der die Wahl des endgültigen Insolvenzverwalters abgehalten wird. Dieser ist anschließend für das Unternehmen und dessen Sanierungen zuständig. Seine Ergebnisse legt er bei dem sogenannten Berichtstermin der Gläubigerversammlung offen. Diese entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Beim Prüftermin erfolgt die Prüfung aller angemeldeten Forderungen der Gläubiger.

Wie findet eine Abschließung des Insolvenzverfahrens statt?

Nach der Durchführung von den Sanierungen und der Begleichung der Forderungen der Gläubiger ist das Unternehmen wieder in der Lage, über die Insolvenzmasse zu verfügen und die Geschäftstätigkeit fortzuführen. Wenn die Sanierungen nicht mehr helfen, erfolgt die Auflösung des Unternehmens. Der Insolvenzverwalter ist dazu verpflichtet, dies dem Gericht durch einen Sachstandsbericht mitzuteilen. Das Insolvenzverfahren ist durch den Schlussbericht und einen Schlusstermin dann endgültig beendet.

Was passiert bei Auflösung des Unternehmens?

Wenn die Sanierungen nicht mehr helfen und eine Auflösung des Unternehmens nicht mehr aufzuhalten ist, erhalten alle Gläubiger einen Anteil des Erlöses von den verbleibenden Unternehmenswerten. Die Mitarbeiter erhalten für drei Monate Insolvenzgeld als Ausgleich für ihr entfallendes Gehalt. Außerdem wird ein Sozialplan zur Regelung von Abfindungszahlungen erstellt

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