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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) wird EU-weit jedes registrierte Unternehmen eindeutig identifiziert. Die USt-ID muss beantragt werden und wird dann ergänzend zur Steuernummer oder zur Steuer-ID vergeben. Sie besteht aus dem Länderkennzeichen, z.B. DE für Deutschland, NL für die Niederlande, etc. und je nach Land einer 8-12-stelligen Nummer bzw. Zahlen/Buchstabenkombination.
Weitere Informationen über den Aufbau von europäischen Umsatzsteuer-ID Nummern finden Sie in diesem Merkblatt.

Aufbau deutsche Umsatzsteuer-ID
Schaubild Aufbau einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ©microtech 2017

Die Umsatzsteuer-ID kann nur an Unternehmen (nicht an Personen) vergeben werden und dient zur Kennzeichnung des Unternehmens innerhalb der Europäischen Union. Möchte ein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen in andere EU-Länder liefern oder Waren bzw. Dienstleistungen aus anderen EU-Ländern einkaufen, ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zwingend erforderlich. Sie muss schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden und wird dann vergeben, wenn bereits eine umsatzsteuerliche Erfassung beim zuständigen deutschen Finanzamt vorliegt.

Wofür wird die Umsatzsteuer-ID benötigt?

Die Umsatzsteuer-ID ermöglicht die korrekte Abwicklung der zum Teil umständlichen Umsatzbesteuerung bei Geschäften zwischen EU-Ländern. Sie ist auch für Kleinunternehmer erforderlich, wenn sie Geschäfte mit Unternehmen aus anderen EU-Ländern machen möchten. Das Antragsformular für die Umsatzsteuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellt.

Wer Ware bzw. Dienstleistungen aus dem EU-Ausland beziehen oder ins EU-Ausland verkaufen will, kann vorab das vom Bundeszentralamt für Steuern angebotene Bestätigungsverfahren nutzen. Damit kann geprüft werden, dass die USt-ID des ausländischen Vertragspartners korrekt ist. Das anfragende Unternehmen erhält Auskunft darüber, ob Firmenname und Adressdaten mit den Angaben der Unternehmerdatei des entsprechenden EU-Mitgliedstaates übereinstimmen.

USt-ID muss auf der Rechnung angegeben werden

Wer eine Umsatzsteuer-ID hat, muss diese für Geschäfte mit Firmen im EU-Ausland unbedingt auf der Rechnung angeben. Für innerdeutsche Geschäfte kann die UST-ID auch genutzt werden, auch wenn hier theoretisch die Steuernummer bzw. die Steuer-Identifikationsnummer ausreicht. Einfacher und sicherer ist es aber, gleich die UST-ID anzugeben, sie ist dann sozusagen „eine für alles“.

Gemäß § 5 des Telemediengesetzes muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn vorhanden, auch im Impressum einer Website angezeigt werden.

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