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Gesellschaftsformen

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Gesellschaftsform?

Eine Gesellschaftsform ist die Rechtsform eines Unternehmens, unter der Führung von mehreren Gesellschaftern. Gerade bei der Gründung spielt die Auswahl einer Gesellschaftsform eine ganz entscheidende Rolle. Start-ups wählen in den meisten Fällen ein Einzelunternehmen, das im eigentlichen Sinne zwar eine Rechtsform, aber keine Gesellschaft in dem Sinne ist. Die Gesellschaftsformen legen Rechte und Pflichten gegenüber Kunden sowie Geschäftspartnern und dem Staat fest. Die rechtlichen Vorschriften für die Gesellschaftsformen sind hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB), im Aktiengesetz (AktG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Gesellschaftsformen

Gesellschaftsformen im Überblick:

  • Einzelunternehmen
  • Eingetragener Kaufmann oder Kauffrau, e.K.
  • Freiberufler
  • Personengesellschaft
  • Offene Handelsgesellschaft, OHG
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR
  • Kommanditgesellschaft, KG
  • GmbH & Co. KG
  • Stille Gesellschaft, StGes
  • Kapitalgesellschaften
  • Unternehmensgesellschaft, UG
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
  • Aktiengesellschaft, AG
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA
  • Europäische Aktiengesellschaft
  • Sonderformen
  • Stiftung
  • Genossenschaft
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, VVaG

Einzelunternehmen

Die Rechtsform des Einzelunternehmens ist, wie der Name schon sagt, durch eine Person alleine geführt. Der Gesellschafter haftet uneingeschränkt mit seinem privaten Vermögen. Die Unternehmensform entsteht automatisch bei Beginn der Geschäftstätigkeit. Ein Mindestkapital oder eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht vonnöten. Die einfache Handhabung der Gründung der Unternehmensform ist ein Vorteil gegenüber den anderen Formen. Allerdings ist die Vollhaftung des Gesellschafters auch ein entscheidender Nachteil, der Beachtung finden sollte.

Personengesellschaft versus Kapitalgesellschaft

Die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft zählen beide zu den Gesellschaftsformen. Ziel der Gesellschaften ist es, mit mehreren Personen gemeinsam eine Handelsgesellschaft zu führen.
Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Die Gesellschafter sind hier nur beschränkt haftungsverpflichtet im Gegensatz zu den Personengesellschaften. Bei diesen übernehmen die Gesellschafter immer den größten Teil der Haftung persönlich.

Einzelunternehmer oder gemeinschaftlich gründen?

Vor der Gründung sollten Sie sich Gedanken machen, ob für Sie selbst ein Einzelunternehmen oder ein Mehrpersonenunternehmen sinnvoller ist. Als Einzelunternehmer haben Sie den vollen Anspruch auf den Gewinn und haben die vollkommene Entscheidungsfreiheit ohne jegliche Rücksprachen. Außerdem ist eine flexible Arbeitsweise möglich, da Sie auf keinen anderen Gesellschafter Rücksicht nehmen müssen. Die Selbstständigkeit ist aber auch hier mit Risiken verbunden. Bei Verlusten haftet der Einzelkaufmann uneingeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen. Für die Aufnahme eines Kredites ist die Rechtsform auch hinderlich.
Die Gründung einer gemeinschaftlichen Gesellschaftsgründung hat von Vorteil, dass es mehr Arbeitskräfte gibt und somit mehr Kapazität für Arbeitsaufträge gibt. Außerdem gibt es eine größere finanzielle Basis, wodurch die Kreditwürdigkeit höher ist als bei einem Einzelunternehmen. Ein Nachteil bei der gemeinsamen Gründung ist allerdings, dass die Entscheidungsfreiheit eingegrenzt ist und dass es eine Buchführungspflicht gibt.

Kriterien zur Auswahl der Gesellschaftsform

• Anzahl der Gesellschafter: Einzelgründer oder mehrere Gesellschafter?
• Stammkapital: gibt es ein Mindestkapital?
• Haftung: persönliche Haftung oder beschränkte Haftung?
• Buchführungspflichten und Steuern
• Gründungsvorgang (Dauer und Kosten)
• Entscheidungsfreiheit oder weisungsgebunden?
• Firmenname
• Publizitätsvorschriften
• Investorensuche
• Social Entrepreneurship oder Gemeinnützigkeit?

Auswahl der Gesellschaftsformen

Änderung der Gesellschaftsform

Die Gesellschaftsform ist nicht durchgehend bindend, sondern ist veränderlich im Laufe der Zeit. Häufig ist die Umwandlung sogar verpflichtend. Wenn sich etwas an den vorgeschriebenen Posten der Rechtsform ändert und so die rechtlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt sind, muss eine Umwandlung der Gesellschaftsform stattfinden. Beispielsweise ist bei einer Kommanditgesellschaft ein Formwechsel notwendig, wenn der einzige Kommanditist ausscheidet. Die KG wird in diesem Fall zu einer offenen Handelsgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Anmeldung der Gesellschaftsform

Die Anmeldung für ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr einfach durch die Meldung beim Gewerbeamt und des Finanzamts. Für alle weiteren Gesellschaftsformen gestaltet sich der Anmeldeprozess umfangreicher. Zu der Meldung beim Gewerbeamt kommt noch die notarielle Beglaubigung und die Eintragung in das Handelsregister. Außerdem muss ein Gesellschaftsvertrag ausgehandelt werden und ein Geschäftskonto mit dem notwendigen Stammkapital eröffnet werden.

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