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Gewerbegründung

Gewerbegründung (Teil 1/2) – Das sollten Sie beachten!

Gewerbegründung (Teil 1/2) – Das sollten Sie beachten!

Der Traum von der Selbstständigkeit lockt viele und die Zahl der Start-Ups nimmt stetig zu. Doch viele unterschätzen den Weg in die Selbstständigkeit und stoßen schon am Anfang auf zahlreiche Probleme. Ob Ärger im Behördendschungel oder Probleme mit dem Bankkredit, viele lässt der Start in die Selbständigkeit schnell an Ihre Grenzen kommen. Damit es Ihnen nicht auch so geht, zeigen wir Ihnen, was Sie tun müssen, um Ihre Gewerbegründung erfolgreich an den Start zu bringen.

Das Ass im Ärmel, die Geschäftsidee!

Gewerbegründung | Strichmännchen mit Glühlampe als Luftballon | microtech.de
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Vor jeder guten Gewerbegründung steht zuallererst immer die Geschäftsidee! Und im Idealfall hat diese Idee auch noch niemand vor Ihnen gehabt. Dann haben Sie schon mal gute Voraussetzungen dafür, dass Ihre Produkte oder Dienstleistung erfolgreich werden können – wenn die Umsetzung passt.

Allerdings sollten Sie sich auch im Detail Gedanken machen und sich selbst einige Fragen in Bezug auf Ihre Produkte stellen:

  • Haben Sie eine genaue Vorstellung davon, was Sie anbieten wollen und womit Sie in Zukunft Ihr Einkommen bestreiten werden?
  • Welche Produkte oder welche Dienstleistung wollen Sie genau anbieten?
  • Welchen Nutzen vermitteln Sie dadurch?
  • Wie sieht Ihre Zielgruppe genau aus?
  • Wie können Sie Ihre Zielgruppe effektiv erreichen?

Dass Sie etwas gut können, reicht möglicherweise nicht aus – es muss auch der Bedarf dafür gegeben sein. Haben Sie einen Unique Selling Point (USP)? Also ein Alleinstellungsmerkmal, welches Sie von Ihrer Konkurrenz abhebt, die eventuell das Gleiche anbietet wie Sie?

Diese Punkte können entscheidend für den Erfolg Ihrer Selbständigkeit sein, daher ist es wichtig, das gründlich zu durchdenken. Erstellen Sie ein Geschäftskonzept, in dem Sie diese Fragen ausführlich beantworten. Dieses Geschäftskonzept kann dann später Teil Ihres Businessplanes sein, den Sie für die Überzeugungsarbeit bei Geldgebern (zum Beispiel Banken oder die Agentur für Arbeit) zur Gewerbegründung brauchen.

Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Gewerbegründung | Strichmännchen mit Fragezeichen | microtech.de
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Sind Sie klassischer Handwerker oder wollen Sie einen Online-Shop eröffnen? Dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Fällt Ihre Tätigkeit unter §18 EStG Abs. 1 Nr. 1, können Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Hier eine kurze Unterscheidung:

Gewerbetreibende

Gewerbegründung | Strichmännchen als Mechaniker | microtech.de
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Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen oder damit Handel betreiben, fallen Sie nicht unter die Freien Berufe, für die besondere Bedingungen gelten. Sie müssen dann ein Gewerbe anmelden.
Zu Gewerbebetrieben zählen beispielsweise:

  • Betriebe mit industrieller Fertigung
  • Handwerksbetriebe und Betriebe handwerksnaher Berufe (keine künstlerischen Tätigkeiten)
  • Einzelhandel und Großhandelsbetriebe
  • Gastronomische Betriebe, Hotels
  • „Einfache“ Dienstleistungsbetriebe, zum Beispiel für haushaltsnahe Dienste, Hausverwaltungen, Gebäudereinigung, Reparaturdienste
  • Vertretungen, Vermittlungsbetriebe und Agenturen
  • Geld-/Versicherungs- und Vermögensberatungsbetriebe

Freiberufler

Gewerbegründung | Strichmännchen als Arzt verkleidet | microtech.de
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Freiberufler finden sich zum Beispiel bei den folgenden Berufsgruppen:

  • Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, …)
  • Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (Steuerberater, Notare, Anwälte, …)
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe (Architekten, Ingenieure, Sachverständige, …)
  • Informationsvermittelnde Berufe (Journalisten, Publizisten, Reporter, Dolmetscher, …)
  • Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher

Selbständige dieser Berufsgruppen haben den Gewerbetreibenden gegenüber einige Vorteile:
+ Es ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, eine Meldung an das Finanzamt genügt.
+ Es fällt keine Gewerbesteuer an.
+ Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als einfache Form der Buchhaltung ist ausreichend.
+ Es ist keine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich.

Anmeldung und Genehmigung

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Bei einer Gewerbegründung müssen Sie Ihre Selbständigkeit bei unterschiedlichen Behörden anmelden. Je nach Rechtsform und Art Ihrer Tätigkeit ist eine Anmeldung an das Finanzamt, das Gewerbeamt, an die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) und an die Berufsgenossenschaft erforderlich.

Beschäftigen Sie auch Mitarbeiter, ist eine Meldung an die Agentur für Arbeit sowie an die Krankenkasse zusätzlich notwendig.
Erkundigen Sie sich bei der IHK oder HWK, ob für Ihr Vorhaben eine Erlaubnis oder Genehmigung beziehungsweise eine Fachkundeprüfung erforderlich ist. Diese Fragen können Sie auch gut durch einen erfahrenen Existenzgründer klären lassen, der Ihnen übrigens auch in anderen Punkten der Gewerbegründung eine wichtige Hilfe sein kann. Mit den gegebenenfalls erforderlichen Dokumenten und dem Personalausweis gehen Sie zum Gewerbeamt und melden Ihr Gewerbe an. Das Gewerbeamt informiert in der Regel alle anderen Behörden wie Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft.

Planen Sie eine selbständige Tätigkeit als Freiberufler, ist das Finanzamt die erforderliche Meldebehörde statt dem Gewerbeamt. Bei Freien Berufen ist manchmal eine Mitgliedschaft in der zuständigen Kammer Voraussetzung für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Diese Voraussetzung kann sich auch durch die Wahl der unternehmerischen Rechtsform ergeben. So ist zum Beispiel für die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine Mitgliedschaft in einer gewerblichen Kammer wie der IHK Pflicht.

Denken Sie auch an Ihren Versicherungsschutz! Welche Versicherungen brauchen Sie für Ihr Vorhaben? Eine Haftpflichtversicherung ist für (fast) jeden Gründer empfehlenswert. Ob Sie auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Unfallversicherung oder eine andere Versicherungsmöglichkeit in Anspruch nehmen wollen, hängt von Ihrem individuellen Vorhaben ab. Holen Sie sich dazu den Rat eines Gründerberaters ein.

Der Businessplan zur Gewerbegründung

Gewerbegründung | Strichmänchen mit Businessplan | microtech.de
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Der Businessplan oder Geschäftsplan beinhaltet alle wichtigen Komponenten Ihrer geplanten Selbständigkeit. Er besteht in der Regel aus einem Textteil und einem Zahlenteil.

Im Textteil beschreiben Sie detailliert Ihre Geschäftsidee und Qualifikation inklusive Marktanalyse, Preisvorstellungen, organisatorischem Aufbau Ihres Unternehmens und des Vertriebs. Gibt es im Markt Raum für Ihre Geschäftsidee? Wie sieht Ihre Zielgruppe aus und wie der Wettbewerb? Für welchen Preis werden Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten? Wieso glauben Sie, dass Sie erfolgreich sein können? Wie wird Ihr Unternehmen organisiert sein, welche Zukunftsperspektiven sehen Sie?

Im Zahlenteil präsentieren Sie Ihre Finanzplanung (Finanzierungsmodell, Einnahmen, Ausgaben, Umsatzplanung). Ihr Businessplan enthält Angaben zu den einmalig erforderlichen Investitionen, den fixen und variablen Kosten, den geplanten Einnahmen und Ausgaben und dem geplanten Geschäftserfolg Ihrer künftigen Selbständigkeit.

Erstellen Sie dazu einen ausführlichen und realitätsnahen Finanzplan:
Ermitteln Sie Ihren Investitionsbedarf. Welche Gerätschaften müssen angeschafft werden, um einen reibungslosen Ablauf – auch im Büro – gewährleisten zu können. Kalkulieren Sie Ihre monatlichen Kosten und auch Ihren zu erwartenden monatlichen Umsatz.

Vergessen Sie auch Ihre privaten Kosten nicht, denn diese Ausgaben müssen Sie ebenfalls künftig aus Ihrem selbständigen Verdienst decken. Falls das nicht von Anfang an möglich ist, müssen Sie diese privaten Ausgaben über Kredite oder Fördermittel mitfinanzieren. Kalkulieren Sie lieber nicht zu knapp, möglicherweise liegt eine längere Durststrecke vor Ihnen. Gerade am Anfang, wenn das Geschäft noch nicht richtig angelaufen ist, kann es zu finanziellen Engpässen kommen. Wenn Sie dann keinen Puffer haben, kann das Ihre Existenzgründung ernsthaft gefährden.

Ihre Geldgeber prüfen anhand des Businessplans, ob Ihre Geschäftsidee erfolgversprechend und somit kredit- oder förderungswürdig ist, bevor sie die erforderlichen finanziellen Mittel für Sie bereitstellen. Neben der Überzeugungsarbeit für potenzielle Geldgeber bietet Ihnen der Businessplan auch eine gewisse Struktur, mit der Sie nach einer bestimmten Zeit beurteilen können, ob die Entwicklung Ihres Geschäftsvorhabens planmäßig läuft, unter dem Plan liegt oder sich vielleicht sogar besser entwickelt, als vorab geplant.

Wenn Sie Ihren Businessplan erstellt haben, lassen Sie ihn unbedingt von einem professionellen und erfahrenen Gründerberater prüfen. Er kann Ihnen wichtige Anregungen geben oder typische Gründerfehler aufzeigen und Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen und bestärken.

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