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Gewerbesteuer

Was ist das?

Die Gewerbesteuer ist für alle gewerbetreibenden Unternehmen relevant. Abgeführt wird sie an die jeweils zuständigen Gemeinden. Sie ist die Steuer, die Sie auf den erwirtschafteten Gewinn zahlen müssen. Diese Art der Steuer ist eine in Deutschland festgelegte Ertragssteuer. Die Höhe ist abhängig vom Ertrag, den ein Unternehmen innerhalb eines Jahres erwirtschaftet. Freiberufler hingegen sind nicht dazu verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Auch selbständig Arbeitende sind davon befreit.
Die Gewerbesteuer zählt zu den Realsteuern. Sie wird im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt.

Gewerbesteuer – Eine Beispielrechnung

Warum Gewerbesteuer zahlen?

Für die Gemeinden bildet die Gewerbesteuer einen finanziellen Ausgleich von den Unternehmen, da die Kommunen durch die ansässigen Unternehmen finanziell leiden.
Die Gewerbesteuer gilt allgemein als sehr umstritten und ist eine als ungerecht angesehene Steuer, da sie stark variiert. Dies liegt daran, dass jede Gemeinde den Hebesatz selbst bestimmen kann. Dieser Prozentsatz wird durch den Umfang des jeweiligen Steueraufkommens bestimmt und liegt zwischen 200 und 900 Prozent.

Freibetrag auf Gewerbesteuer

• Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 €
• Vereine 5.000 €
• Kapitalgesellschaften (KGs) haben keinen Freibetrag

Liegt der Gewerbeertrag unter dem Freibetrag, entfällt die Gewerbesteuerpflicht.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Steuermesszahl und dem festgelegten Hebesatz der Kommune.

  1. Erwartetes Einkommen – Betriebsausgaben = erwarteter Gewinn
  2. Gewinn – Freibetrag = zu versteuerndes Einkommen
  3. Versteuerndes Einkommen * bundesweit einheitliche Steuermesszahl (3,5 %) = Steuermessbetrag
  4. Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer

Gewerbesteuer oder Einkommensteuer?

Die Gewerbesteuer ist wie gesagt ausschließlich für gewerbetreibende Unternehmen Pflicht. Freiberufler zahlen nur die Einkommensteuer. Allerdings müssen Gewerbetreibende nicht mehr Steuern zahlen als Freiberufler oder Freelancer, da sie die Gewerbesteuer in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Dadurch sinkt ihre zu zahlende Einkommensteuer, wodurch wieder eine steuerliche Gleichberechtigung herrscht.

Buchung der Gewerbesteuer

In der Einkommensteuererklärung darf die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Grund dafür ist, dass die Einkommensteuer sich durch diese reduziert und dadurch nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist. Stattdessen erfolgt die Buchung als Privatentnahme. Der Buchungssatz lautet demnach „Gewerbesteuer an Bank“. Falls in der Buchführung bereits eine Rückstellung für die Steuer gebucht wurde, lautet der Buchungssatz „Gewerbesteuerrückstellung an Bank“.

Wann erfolgt die Zahlung der Gewerbesteuer?

Ähnlich wie die Umsatzsteuer ist auch die Gewerbesteuer im Voraus zu zahlen. Aus diesem Grund errechnet sich diese auch aus dem erwarteten Gewinn des Unternehmens. Der Gewerbebetrieb teilt dem Finanzamt seinen erwarteten Gewinn mit. Daraufhin berechnet das Finanzamt die Gewerbesteuer und informiert den Betrieb über die Höhe der Steuer und die Zeitpunkte der Zahlung.

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