Verzugszinsen richtig berechnen – Anleitung und Checkliste
Verzugszinsen zu berechnen ist lästig und macht sowas von gar keinen Spaß. Im Berufsleben von Gewerbetreibenden, Händlern und Freelancern gehört diese ungeliebte Aufgabe aber leider dazu.
Wann werden Verzugszinsen berechnet?
Verzugszinsen dürfen Sie ab dem Moment berechnen, sobald ein Zahlungsverzug seitens des Schuldners eingetreten ist. Die meisten Gläubiger berechnen jedoch Verzugszinsen erst sobald sich die Rechnung im Mahnlauf befindet.
In welcher Höhe darf ich Verzugszinsen berechnen?
Die Höhe der Verzugszinsen unterteilt sich in zwei Zielgruppen. Der Zinssatz, den Sie Endverbrauchern, also Privatpersonen in Rechnung stellen können, ist ein anderer als im Bereich B2B.
- Verzugszinsen für Privatkunden (Endverbraucher) werben aktuell mit 4,12 Prozent veranschlagt.
- Verzugszinsen im Handel und bei Geschäftskunden werden zurzeit mit 8,12 Prozent berechnet.
Wie berechne ich Verzugszinsen bei Privatkunden – Ein Beispiel
Ein Privatkunde hat bei Ihnen Dekomaterial für seine Silvesterparty in Höhe von 1.000 Euro gekauft. Seit dem 15. Oktober des Jahres ist keine Zahlung eingegangen. Das Zahlungsziel befindet sich also bereits in Verzug. Die erste Zahlungserinnerung wurde bereits versandt. Am 15. November folgt eine weitere Mahnung.
Zum Zeitpunkt des 15. November steht die Zahlung seit 100 Tagen aus. Somit können Sie die Verzugszinsen wie folgt berechnen:
1.000 Euro x 4,12 % = 41,20 Euro
Die Formel zur Berechnung von Verzugszinsen für Privatpersonen lautet also:
Rechnungsbetrag x aktueller Prozentsatz / 100 = Betrag Verzugszinsen/Jahr
Bei Verzugszinsen handelt es sich um einen Jahreszinssatz
Eines müssen wir an dieser Stelle klarstellen: Der Verzugszinssatz muss auf die die Verzugsdauer umgerechnet werden, da es sich um einen Jahreszinssatz handelt. Als Berechnungsgrundlage dient der ausstehende Rechnungsbetrag sowie die Anzahl der Tage, in denen kein Zahlungseingang erfolgte. Angewandt wird die kaufmännische Zinsmethode.
Bedeutet in unserem Beispiel von eben, dass der ermittelte Zinsbetrag durch 365 Tage dividiert werden muss und im Anschluss mit der Anzahl der Verzugstage multipliziert wird:
41,20 Euro / 365 (Tage) x 100 Verzugstage = 11,29 Euro (kaufmännisch gerundet)
Aus dieser Berechnung der Verzugszinsen ergibt sich eine Gesamtforderung in Höhe von:
1.000 Euro Dekomaterial + 11,29 Euro Verzugszinsen = Gesamtbetrag 1.011,29 Euro
Damit ist es aber in der Regel nicht getan. Häufig fallen noch Mahngebühren an.
Letztendlich lautet die
Formel zur Berechnung von Verzugszinsen:
Rechnungsbetrag x aktueller Prozentsatz / 100 = Betrag Verzugszinsen/Jahr
Betrag Verzugszinsen / 365 (Tage) x Anzahl der Verzugstage = Verzugszinsen
Wie berechne ich Verzugszinsen bei Geschäftskunden
Die Berechnung der Verzugszinsen bei Geschäftskunden erfolgt auf gleichem Weg, nur mit einem anderen Zinssatz. Auch hier möchten wir auf den Rechenweg zurückgreifen, um ein geeignetes Beispiel bieten zu können:
Bleiben wir bei unseren Dekoartikeln, nur ist der Abnehmer diesmal Geschäftskunde:
1.000 Euro x 8,12 % = 81,20 Euro
81,20 Euro / 365 (Tage) x 100 Verzugstage = 22,25 Euro (kaufmännisch gerundet)
Die Gesamtsumme inklusive der Verzugszinsen beträgt bei unserem Geschäftskunden somit 1.022,25€.
Verzugszinsen werden lediglich auf die ursprüngliche Forderung erhoben
Beachten Sie bitte bei der Ermittlung der Verzugszinsen, dass diese immer und lediglich auf Basis des ursprünglichen Rechnungsbetrags ermittelt werden. Dabei ist es unerheblich ob es sich um Privatpersonen oder Geschäftskunden handelt. Mahngebühren oder Verzugszinsen, die bereits entstanden sind oder aus früheren Geschäften stammen, dürfen nicht berücksichtig werden. Als Ausnahme gelten hier Gerichtsgebühren, die entstehen, sobald Sie das Mahnverfahren einleiten.
Fazit Verzugszinsen richtig berechnen
Verzugszinsen sind nicht selten Folgen eines mangelhaften Forderungsmanagements. Eine Software, die Ihnen von der Auftragsabwicklung über die Rechnungsstellung bis zum Mahnwesen die Arbeit in nur wenigen Klicks erledigt, hilft Ihnen dabei solche Berechnungen zu vermeiden und im Fall der Notwendigkeit richtig durchzuführen.
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