Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG - microtech GmbH
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Kleinunternehmerregelung: Das sollten Sie dazu wissen

Kleinunternehmerregelung: Das sollten Sie dazu wissen

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachungsregelung, in deren Genuss nicht jeder kommt. Es gibt einige Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung: Um beim Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft zu werden, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht höher liegen als

  • im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro und
  • im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Es müssen beide Bedingungen erfüllt sein.

Mit den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen ist übrigens der Umsatz gemeint und nicht etwa der Gewinn, der in der Regel geringer ist, weil vom Umsatz die Ausgaben ja noch abgezogen werden.

Für die Erstellung von Rechnungen bedeutet dies, dass sowohl der Ausweis von Umsatzsteuersatz- und -betrag entfällt. Alle anderen rechtlichen Vorschriften für die Erstellung von Rechnungen und deren Pflichtangaben müssen auch von Kleinunternehmern eingehalten werden. Nähere Informationen dazu gibt es in unserem Blog „Pflichtangaben einer Rechnung“ oder in unserem Glossar-Beitrag zur Kleinunternehmerrechnung.

Besonderheiten der Kleinunternehmerregelung

Für Existenzgründer gibt es eine Sonderbestimmung:
Im Gründungsjahr des Gewerbebetriebs, eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs und auch bei der Aufnahme einer neuen selbstständigen Tätigkeit gilt:
Da kein „Vorjahr“ herangezogen werden kann, darf der Umsatz für das erste Jahr geschätzt werden. Nur wenn der Jahresumsatz voraussichtlich nicht höher ist als 17.500 Euro, kann eine Einschätzung als Kleinunternehmer erfolgen und dann gilt die Kleinunternehmer-Regelung.

Wichtig: Beginnt Ihre erste Geschäftstätigkeit nicht im Januar, zählen auch nur die Monate, in denen die Selbständigkeit tatsächlich vorliegt. Angebrochene Monate werden komplett angerechnet. Beispiel: Ihre Selbständigkeit startet am 10. Juni eines Jahres. In diesem Jahr sind Sie nur sieben von zwölf Monaten selbständig tätig. Pro Monat dürfen Sie ca. 1.458 Euro einnehmen (17.500 Euro geteilt durch 12 Monate = 1.458,333 Euro). Die fürs Gründungsjahr geltende Einkommensgrenze beträgt dann 7 x 1.458,333 = 10.208 Euro (statt 17.500 Euro für’s ganze Jahr).
Kommen Sie darüber, trifft die Kleinunternehmer-Regelung für Sie nicht mehr zu und Sie dürfen die Vereinfachung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Sind auch mehrere umsatzsteuerbefreite Unternehmen und Tätigkeiten erlaubt?
Dass die Vereinfachungsregelung „Kleinunternehmer-„ und nicht „Kleinunternehmens-Regelung“ heißt, zeigt schon, dass der Status nicht an ein Unternehmen, sondern an eine Person gebunden ist.
Es ist zwar grundsätzlich möglich, mehrere Gewerbebetriebe oder selbständige Tätigkeiten auszuführen, es werden dann aber auch alle umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen der verschiedenen Betriebe zusammengerechnet. Die Umsatzgrenze von 17.500 Euro pro Jahr gilt somit für den einen Unternehmer, der die verschiedenen Geschäfte betreibt und nicht für jeden einzelnen Betrieb.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

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Wer die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt, kann selbst entscheiden, ob er sie dann auch tatsächlich in Anspruch nehmen möchte, oder lieber nicht.
Hier ein Überblick über die damit verbundenen
Vor- und Nachteile.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Erleichterungs-Vorteil:
Durch die Vereinfachung in den Verwaltungsaufgaben spart die Kleinunternehmerregelung jede Menge Arbeit: Mit der Brutto-Netto-Unterscheidung brauchen Sie sich – sowohl bei Ihren Ausgangsrechnungen als auch bei Ihren Einkäufen, also den Betriebsausgaben nicht zu belasten. Auch die Umsatzsteuervoranmeldung können Sie sich sparen.

Preis-Vorteil:
Wenn Sie überwiegend Privatkunden haben, können Sie Ihre Leistungen deutlich günstiger anbieten, als solche Wettbewerber, die der Regelbesteuerung unterliegen und Umsatzsteuerpflichtig sind. Bei Dienstleistungen, die mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert werden, ergibt sich ein Preis-Vorteil in Höhe von etwa 16 % gegenüber dem Wettbewerber, der Umsatzsteuer ausweisen muss.

Rechenbeispiel:
Sie führen eine Leistung für einen privaten Kunden durch und berechnen dafür 80 Euro,
Ihre Konkurrenz bietet dieselbe Leistung auch für 80 Euro an plus 19 % Umsatzsteuer, das sind 15,20 Euro, ergibt eine Angebots- bzw. Rechnungssumme von 95,20 Euro.
(80 / 95,20 x 100 ergibt 84. 100-84=16.) Der günstigere Preis des Kleinunternehmers ist also 16 % geringer, als der höhere Preis des umsatzsteuerpflichtigen Wettbewerbers.

Dieser Preisvorteil wirkt sich allerdings nur bei Privatkunden aus. Geschäftskunden erhalten die gezahlten Steuerbeträge ja in Verrechnung mit den eingenommenen Beträgen vom Finanzamt zurückerstattet. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftskunden ergibt sich also kein Preisvorteil für den Kleinunternehmer.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Zukunfts-Nachteil:
Wenn sich das gegründete Unternehmen gut entwickelt, wird die Besteuerung früher oder später auf die sogenannte Regelbesteuerung umgestellt. Der bis dahin genutzte Preis-Vorteil den Privatkunden gegenüber fällt somit plötzlich weg und die Preise müssen angehoben werden, um die Differenz auszugleichen. Das wird einerseits den Kunden nicht gefallen und andererseits kommen nun auch die vermeintlich teureren Wettbewerber vielleicht eher zum Zug.

Image-Nachteil:
Wer Geschäftskunden bedient, kann mit der Kleinunternehmerregelung durchaus benachteiligt sein. Fehlende Umsatzsteuerangaben auf Kleinunternehmer-Rechnungen können bei Firmenkunden dazu führen, dass der Kleinunternehmer „nicht für voll“ genommen wird und seine Kompetenz, Leistungsfähigkeit und vielleicht sogar seine Seriosität angezweifelt wird.

Kosten-Nachteil:
Die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung von Kleinunternehmern – so sehr sie auch einerseits die Verwaltung erleichtert – erhöht andererseits die Betriebsausgaben. Gerade in der Gründungsphase und in den ersten Monaten kann das belastend sein, denn in dieser Zeit müssen ja oft auch hohe Anfangsinvestitionen getätigt werden.

Fazit: Wann lohnt sich die Kleinunternehmer-Regelung?

Wie so oft, gibt es hierzu auch keine eindeutige, immer zutreffende Antwort. Es kommt eben darauf an…

Für „Vollerwerbs-Unternehmensgründer“ ist die Kleinunternehmer-Regelung normalerweise nicht sehr sinnvoll. Selbständige Unternehmer, die vom Gewinn ihres Unternehmens oder ihrer selbstständigen Tätigkeit leben wollen, wählen besser von Anfang an die Regelbesteuerung. Mit jährlichen Gesamteinnahmen von unter 17.500 Euro – abzüglich der Betriebsausgaben – lässt sich der eigene Lebensunterhalt – und schon gar nicht der einer ganzen Familie – auf Dauer ausreichend bestreiten.

Auch nebenberufliche Gewerbetreibende und Selbstständige mit Geschäftskunden sind mit der Kleinunternehmerregelung nicht wirklich gut beraten. Sie können keine Preis-Vorteile nutzen, verzichten auf die Rückerstattung gezahlter Vorsteuer durchs Finanzamt und werden möglicherweise noch als „Halb-Profi“ angesehen. Dagegen schrumpft der Vorteil des geringeren Verwaltungsaufwands zusammen.

Nebenberufliche Gewerbetreibende und Selbstständige mit überwiegend privaten Kunden können wohl am meisten von der Kleinunternehmer-Regelung profitieren. Besonders dann, wenn für die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit keine großen Investitionen erforderlich sind und die Jahresumsätze voraussichtlich auch in Zukunft unter 17.500 Euro liegen werden.

Hinweis: Wenn Sie freiwillig auf den Status als Kleinunternehmer verzichten, obwohl Sie die Voraussetzungen erfüllen, bleibt dieser Status dann fünf Jahre aufrechterhalten.

Welche Art Unternehmer Sie auch sind: Bevor Sie Ihre Wahl treffen, sprechen Sie mit einem Steuerberater über Ihr Geschäftsvorhaben, über die für Sie zutreffenden Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung und über Ihren individuellen Merkmale. Auf dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ tragen Sie ein, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten (sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen!) oder nicht.

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